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Zerschlagung von Konzernen: Kritik an Brüderle

Das Bundeskartellamt soll das Recht erhalten, Unternehmen mit einer marktbeherrschenden Stellung zu zerlegen. Das geplante Entflechtungsgesetz von Bundeswirtschaftsminister Brüderle stößt aber auf Bedenken.

Wirtschaftsminister Rainer Brüderle stößt beim geplanten Entflechtungsgesetz auf Widerstand.
Wirtschaftsminister Rainer Brüderle stößt beim geplanten Entflechtungsgesetz auf Widerstand.
Foto: dpa

Berlin. Das geplante Entflechtungsgesetz von Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) stößt bei der Monopolkommission auf Bedenken. Es gebe Unternehmen, die mit einer guten Geschäftsstrategie mächtig geworden seien, ohne ihre Stellung zu missbrauchen. Zerschlüge der Staat solche Konzerne, würde er Firmen für ihren Erfolg bestrafen, sagte der Chef der Monopolkommission, Justus Haucap, der Süddeutschen Zeitung. Die Monopolkommission berät die Bundesregierung in wettbewerbspolitischen Fragen.

Nach den Plänen des Wirtschaftsministeriums soll das Bundeskartellamt das Recht erhalten, Unternehmen mit einer marktbeherrschenden Stellung zu zerlegen. Das Kartellamt dürfte auch eingreifen, wenn ein Unternehmen seine Marktmacht nicht missbraucht hat.

Grundsätzlich halte er solche Eingriffsmöglichkeiten bis hin zur Zerschlagung für richtig, sagte der Düsseldorfer Wirtschaftswissenschaftler. Allerdings könne das Kartellrecht nicht für Banken genutzt werden, weil es in Deutschland in der Finanzbranche genug Wettbewerb gebe.

Wenn Großbanken so groß seien, dass der Staat sie nicht pleitegehen lassen dürfe, sei das "kein Fall für das Kartellamt, sondern für eine starke Bankenaufsicht, die dann womöglich auch das Recht erhalten könnte, solche Institute zu zerschlagen", sagte Haucap.

Mit der von Brüderle angekündigten Gesetzesnovelle würde die Rolle des Bundeskartellamts weiter gestärkt. Die dem Wirtschaftsministerium unterstellte Behörde wacht bereits über den Wettbewerb in Deutschland. Wie die EU-Kommission in Brüssel kann sie etwa Firmenzusammenschlüsse vereiteln, wenn sie eine Beeinträchtigung der Konkurrenz oder Nachteile für Verbraucher wittert. Das Kartellamt hatte den Vorstoß des Ministers befürwortet. (rtr/fr)

Datum:  21 | 12 | 2009
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