Viele Zeitarbeiter bekommen ab Juli mehr Geld: Der unterste Tariflohn im Westen steigt von 7,38 auf 7,60 Euro, im Osten liegt die Untergrenze künftig bei 6,65. Darauf haben sich die DGB-Gewerkschaften und der Arbeitgeberverband BZA verständigt.
Auch die Tarifgemeinschaft der christlichen Gewerkschaften erzielte nach eigenen Angaben einen Tarifabschluss, und zwar mit dem Arbeitgeberverband AMP. Demnach sieht dieses Tarifwerk im Westen ab Juli den gleichen untersten Stundenlohn vor wie der konkurrierende DGB-Tarif. Im Osten liegen die "Christen" demnach mit 6,40 Euro noch etwas unter dem DGB-Vertrag.
Damit haben sich die beiden Tarifwerke stark angenähert. Nun "steht einem gemeinsamen Mindestlohn nichts mehr im Wege", sagte Thomas Bäumer, Verhandlungsführer des Arbeitgeberverbands BZA, der FR. Für einen Mindestlohn sprechen sich auch die christlichen Gewerkschaften aus, der DGB ist sowieso dafür.
Der Tarifvertrag von BZA und DGB sieht vor, dass der unterste Tariflohn im November 2012 im Osten auf 7,50 Euro steigt, im Westen liegt er dann bei 8,19 Euro. Die 7,50 Euro fordern die Gewerkschaften als gesetzlichen Mindestlohn bundesweit.
Für konzerninterne Leiharbeit gelte im Grundsatz, dass Zeitarbeiter Anspruch auf die gleiche Bezahlung wie Stammkräfte haben, teilte die Gewerkschaft Verdi mit. Die christlichen Gewerkschaften erklärten, auch mit ihrem Vertrag seien "Missbrauchsmöglichkeiten à la Schlecker ausgeschlossen".
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