Deutschland steuert auf einen massiven Fachkräftemangel zu: Im internationalen Vergleich nehmen viel zu wenige junge Menschen ein Studium auf; dieser Rückstand wird durch die demografische Entwicklung noch verschärft. Dennoch scheint die Politik in Deutschland alles daran zu setzen, die Studienanfängerquote weiter zu drosseln. Dazu tragen ein viel zu zögerlicher Ausbau der Hochschulen via Hochschulpakt 2020, Studiengebühren, schwächelndes BaföG und unzureichende Regelungen für den Hochschulzugang beruflich Qualifizierter bei. Jetzt sorgt auch noch ein Chaos bei der Hochschulzulassung dafür, dass viele Studienberechtigte abgewiesen werden, während gleichzeitig tausende begehrte Studienplätze unbesetzt bleiben.
Auf Druck der Hochschulen haben die Länder in den vergangenen Jahren Studiengänge auch dann aus dem Verfahren der Zentralen Vergabestelle (ZVS) in Dortmund genommen, wenn ein großer Nachfrageüberhang bestand. Mit der Folge, dass sich viele Studienberechtigte sicherheitshalber gleich an mehreren Hochschulen bewerben. Haben sie dann mehrfach Erfolg, können die Hochschulen die frei bleibenden Studienplätze nicht mehr nachbesetzen.
Ein unhaltbarer Zustand: 1971 hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Numerus-Clausus-Urteil entschieden: Die Hochschulen dürfen Studienbewerber erst dann abweisen, wenn ihre Ausbildungskapazitäten nachweislich ausgeschöpft sind. Das Grundrecht auf Berufswahlfreiheit schließt das Recht auf Hochschulzulassung ein.
Danach hat über Jahrzehnte die ZVS erfolgreich dafür gesorgt, dass Studienplätze nicht ausgerechnet in den Studiengängen, in denen sie besonders knapp sind, unbesetzt bleiben. Auch die Neuordnung des Zulassungsrechts durch die Novellierung des Hochschulrahmengesetzes 2004 bedeutete für die ZVS nicht das Aus: Zwar können die Hochschulen seitdem 60 Prozent der Studienplätze in eigenen Auswahlverfahren vergeben, aber die ZVS sorgte in besonders begehrten Fächern wie Medizin für effiziente Dezentralisierung - einschließlich eines funktionierenden Nachrückverfahrens. Zentrale Steuerung und mehr Hochschulautonomie sind kein Widerspruch.
Warum laufen viele Hochschulrektoren gleichwohl Sturm gegen die ZVS? Mit der Exzellenzinitiative haben Bund und Länder bei ihnen Erwartungen geschürt, künftig könne es Elite-Universitäten geben, die sich auf die Spitzenforschung konzentrieren und lästige Studierende vom Leibe halten könnten. Viele Universitäten möchten sich am liebsten ihrer Verantwortung für die wissenschaftliche Ausbildung mancher junger Menschen entziehen. Letztlich richten sich die Angriffe gegen das Karlsruher Numerus-Clausus-Urteil.
Richtig ist: Der eigentliche bildungspolitische Skandal ist die anhaltende Unterfinanzierung der Hochschulen. Bund und Länder müssen daher endlich einen "Hochschulpakt II" auf den Weg bringen, der die Hochschulen bedarfsgerecht ausbaut. Ebenso skandalös sind aber tausende unbesetzte Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen. Damit nehmen die Hochschulen jungen Menschen nicht nur ihre Zukunftschancen, sie verletzen auch ihr Grundrecht. Die Politik muss jetzt eingreifen.
Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) hat nun mit Vertretern der Länder und Hochschulrektoren verabredet, dass die Hochschulen ihre Zulassungstermine vereinheitlichen und im Internet eine Studienplatz-Tauschbörse einrichten. Damit ist es nicht getan. Wir brauchen vielmehr ein Bundeshochschulgesetz, dass wirklich alle Hochschulen verpflichtet, an einem verbindlichen zentralen Vergabeverfahren teilzunehmen. Auch nach der Föderalismusreform besitzt der Bund eine Gesetzgebungskompetenz für die Regelung der Hochschulzulassung. Es ist höchste Zeit, dass die Ministerin ihrer Verantwortung gerecht wird und einen Gesetzentwurf vorlegt.
Andreas Keller ist zuständig für Hochschule und Forschung in der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft.
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