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Organmangel: „Der Hirntote ist keine Leiche“

Politiker und Deutscher Ärztetag fordern, die Organspende per Gesetz zur Regel zu machen. Kritiker äußern jedoch moralische Bedenken.

        

Weniger als 3000 Nierentransplantationen gab es vergangenes Jahr in Deutschland. Doch 8000  Menschen  auf    der Warteliste  bräuchten das lebenswichtige Organ dringend.
Weniger als 3000 Nierentransplantationen gab es vergangenes Jahr in Deutschland. Doch 8000 Menschen auf    der Warteliste bräuchten das lebenswichtige Organ dringend.
Foto: epd

Von Mensch zu Mensch brauchen wir mehr Liebe, von Mensch zu Mensch brauchen wir mehr Gefühle“: Der Video-Clip auf Youtube, initiiert von Emi Music und Techniker Krankenkasse, kommt flott daher und verzeichnet 25000 Klicks. Aber verführt der Mix aus Rap und Info wirklich mehr Menschen dazu, Herz und Niere zu spenden?

Das Thema Organspende kommt seit 1997, als das Transplantationsgesetz (TPG) in Kraft trat, nicht aus den Nachrichten. Den jüngsten Anlass bot SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier, als er ankündigte, seiner schwer kranken Gattin eine Niere zu spenden. Ein Schritt, der dazu angetan war, größten öffentlichen Respekt zu ernten. Dabei hat Steinmeier viele Vorbilder, auch Prominente darunter: Dem ehemaligen Formel-1-Weltmeister Niki Lauda spendeten zunächst der Bruder, später die Ehefrau eine Niere. Die beiden Grönemeyer-Brüder gaben Knochenmark für den krebskranken Bruder – der kurz darauf trotzdem verstarb. Fußballprofi Ivan Klasnic bekam eine Niere von der Mutter, später vom Vater.

Namenlos aber bleiben jene 1217 Menschen, die im vergangenen Jahr hierzulande nach ihrem Tod ihre Organe hergaben: nur 19 mehr als 2008. Pro Million Einwohner sind das 14,9 Organspender – Deutschland dümpelt damit seit Jahren im unteren Mittelfeld. 4050 Transplantationen gab es bundesweit, davon allein 2772 Nierenübertragungen.

Für das erste Halbjahr dieses Jahres verzeichnet die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) mit insgesamt 2092 postmortalen Organspenden zwar einen leichten Anstieg gegenüber den Vorjahren (2009 waren es 1981; 2008 noch 1923). Das Problem ist aber: Rund 12000 Menschen warten derzeit immer noch auf ein Spenderorgan, davon 8000 auf eine Niere. Geschätzte 1000 Patienten, die auf der Warteliste stehen, sterben jährlich.

Wie aktuell auch einige Politiker, forderte der Deutsche Ärztetag neue gesetzliche Regeln: Der Ruf nach einer „Widerspruchslösung“ statt der geltenden „Zustimmungslösung“ würde die Situation umkehren: Nur wer ausdrücklich keine Organspende wünscht, dürfte sich ihr dann noch entziehen. Länder wie Spanien, Luxemburg, Polen, Portugal, Tschechien, Slowenien, Ungarn und Österreich praktizieren sie längt.

Kritik kommt vom Vizepräsidenten der Bundesärztekammer

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) macht sich für eine solche Neuregelung ebenso stark wie der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Karl Lauterbach, der Obmann der Unionsfraktion im Gesundheitsausschuss, Rolf Koschorrek, und der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU). Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) setzt weiterhin auf Freiwilligkeit und Aufklärung.

Kritik an einer Neuregelung kommt auch vom Vizepräsidenten der Bundesärztekammer, Frank-Ulrich Montgomery: Jeder Mensch habe das Recht, sich mit seinem Lebensende nicht zu befassen. Auch mache die Debatte über die Gesetzesverschärfung „mehr kaputt, als sie an Nutzen bringt“. Damit könnte Montgomery Recht haben, denn immer dann, wenn das Thema Organspende hochkocht, melden sich auch Kritiker lautstark zu Wort.

Da hilft es wenig, wenn bei Youtube ein ums andere Werbefilmchen pro Organspende läuft. In Internetforen spiegeln sich die Ängste der Angesprochenen umso konkreter wider. In Umfragen erklären diese zwar zu 80 Prozent ihre Bereitschaft zu Organspenden, sind aber letztlich doch nur zu 14 bis 16 Prozent bereit zu spenden und einen Spenderausweis bei sich zu tragen.

Da heißt es etwa: „Es tut mir leid, ich misstraue den deutschen Krankenhäusern zutiefst und bin fest davon überzeugt, dass sie einem nicht jede Hilfe zukommen lassen, wenn hinter meiner bald toten Person drei oder mehr Menschen meine Organe haben können.“ Ein anderer schreibt: „Organspende für lebenswichtige Organe ja. Tatsache ist aber, dass das ein Riesengeschäft ist, denn Organspendern wird nicht nur Herz, Niere etc. entnommen, sondern sie werden regelrecht ausgeschlachtet. Haut, Knochen, Knorpel, Sehnen.“ Der Schreiber schlägt eine Unterscheidung im Ausweis vor, „ob nur lebensrettende Organe entnommen werden oder totale Ausschlachtung zur Geldmacherei erlaubt ist“. Und ein Dritter meint: „Kommt man als Schwerverletzter in ein Krankenhaus, das Transplantationen vornehmen kann beziehungsweise in der Lage ist, Organe dafür zu entnehmen, hat man eventuell selbst das Nachsehen“.

Auch die Lektüre des Buchs „Unversehrt sterben!“, das vor zwei Jahren im Kösel Verlag erschien und in dem die Autorin Renate Greinert, Mutter eines mit 15 Jahren zu Tode gekommenen Sohnes, empört ihre persönlichen Erfahrungen im Umgang mit dem durch die Klinik „ausgeschlachteten“ Leichnam ihres Sohnes verarbeitet, sind nicht eben dazu angetan, die Organspendebereitschaft in der Bevölkerung zu erhöhen.

Meist lehnen Angehörige die Organspende ab

Dabei sind es in der Tat die Angehörigen, die laut einer DSO-Umfrage zu 38 Prozent die Organspende ablehnen und nur zu 17 Prozent zustimmen. „Eine große Mehrheit der Angehörigen empfindet ihre unmittelbar nach der Feststellung des Hirntodes gegebene Zustimmung zur Organentnahme später nicht als Trost, sondern bereut sie“, sagt Professor Manfred Spieker.

Der Osnabrücker Sozialwissenschaftler führt das darauf zurück, dass die „unter Narkose vorgenommene Organentnahme ein gravierender Eingriff in den Sterbeprozess ist und die Menschen spüren, dass der Hirntod, von dem es weit mehr als zwei Dutzend Definitionen gibt, eben nicht der sichere Nachweis des Todes ist“.

Grundlage für eine Organspende ist aber nun mal der Hirntod. Er muss laut TPG von zwei dafür qualifizierten Ärzten unabhängig voneinander festgestellt werden. Mediziner bezeichnen damit einen Zustand der unumkehrbar erloschenen Funktionen des gesamten Hirns: des Groß-, Klein- und Stammhirns. Zugleich wird zwecks Organentnahme durch Beatmung und Medikamente die Herz-Kreislauffunktion des Verstorbenen künstlich aufrechterhalten.

„Der Hirntote ist keine Leiche, sondern ein Sterbender, der ein Recht auf ein Sterben in Würde hat“, sagt Spieker. Mit dieser Haltung steht der Wissenschaftler nicht allein da. Auch der Bremer Hirnforscher Professor Gerhard Roth betont diesen „moralischen Konflikt“, den es im Zusammenhang mit der Organspende „auszuhalten“ gelte.

Auch der US-Bioethikrat veröffentlichte 2009 ein Papier zur Problematik des Hirntods, das der Würde des Sterbenden Vorrang gegenüber dem Interesse eines Kranken an einem neuen Organ einräumte. Schließlich handelt es sich beim „Hirntod“ um eine 1968 in der Medizinischen Universität Harvard festgelegte Definition zum Zweck der Organbeschaffung. Das bestreiten auch Transplantationschirurgen nicht.

Der Organmangel ist nicht nur eine Folge der geringen Spendebereitschaft der Bevölkerung. So zeigte ein Regierungsbericht, dass nur 40 Prozent der Krankenhäuser mit Intensivbetten, die nach dem TPG verpflichtet wären, alle in Frage kommenden Organspender zu melden, überhaupt mitziehen.

Dabei handelt es sich laut Deutscher Krankenhausgesellschaft weniger um die Nachlässigkeit der Klinik als um das Dilemma, vor dem Intensivmediziner täglich stehen: Soll der für die Organspende notwendige Beatmungsplatz dem Hirntoten zur Verfügung gestellt werden oder dem durch den Notarzt neu angekündigten Patienten? Auch finden Intensivmediziner oft nicht die Zeit, in Ruhe mit den Angehörigen zu sprechen.

Kliniken, die dafür einen so genannten „Inhousekoordinator“ einsetzen, erhalten jetzt eine Aufwandsentschädigung von 800 Euro. Dass dieser sinnvoll ist, zeigte schon vor Jahren das Beispiel Mecklenburg-Vorpommern, wo dieses System sich früh etablierte: Dort lag die Organspendequote bereits 2005 mit 25,9 je Million Einwohner fast doppelt so hoch wie der Bundesdurchschnitt.

Zweites Problem für kleine Krankenhäuser ist, dass größtenteils auf den Kosten sitzenbleiben, während sich die großen Unikliniken dann mit den Transplantationen brüsten können. Immerhin erhalten sie seit kurzem auch dann eine Vergütung, wenn der Versuch der Organspende abgebrochen werden musste.

Autor:  Birgitta vom Lehn
Datum:  31 | 8 | 2010
Kommentare:  7
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