Der geistig behinderte Philipp Koch aus Lahntal bei Marburg kann wahrscheinlich doch eine Regelschule besuchen. Wegen der außergewöhnlichen Umstände des Falles (die FR berichtete) hat sich das Land Hessen mit der Familie des 14-Jährigen vor dem Verwaltungsgericht Gießen auf einen Vergleich geeinigt.
Bis zum Beginn des neuen Schuljahres wird der Jugendliche mit Down-Syndrom erneut förderpädagogisch beurteilt. Fällt das Gutachten zu seinen Gunsten aus, kann der Junge gemeinsam mit nicht behinderten Jugendlichen zur Schule gehen. Dafür wird das Kultusministerium wöchentlich sechs zusätzliche Lehrerstunden zur Verfügung stellen.
"Wir sind heilfroh", kommentierte sein Vater Herbert Koch. Er geht davon aus, dass das Gutachten positiv ausfällt. Schließlich hat der Junge sieben Jahre lang eine integrative Privatschule in Gießen besucht, die jedoch nach der sechsten Klasse endet.
Als er auf eine Marburger Gesamtschule mit integrativem Konzept wechseln wollte, lehnte das Schulamt ab. Für die Förderstunden gab es kein Geld mehr. Philipp musste in eine Förderschule, in der er nun seit knapp einem Jahr unterrichtet wird. Die Mehrheit seiner bisherigen Klassenkameraden hatte keine Behinderungen. Zu seinem besten Freund wurde ein Hochbegabter. Im Laufe der Jahre lernte er schwimmen, Fahrrad fahren und alleine einkaufen.
Philipp sollte trotz seiner geistigen Behinderung so normal wie möglich aufwachsen. Förderschule? Die Eltern alarmierten Politiker und Öffentlichkeit. Der hessische Ex-Justizminister Rupert von Plottnitz (Grüne) übernahm den Fall. Vor Gericht stützte sich die Familie auch auf die UN-Konvention, die seit Januar in Deutschland gültig ist. Danach dürfen Menschen mit Behinderungen nicht vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden.
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