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Behinderter Junge: Mitten im Leben

Philipp will zurück auf die Regelschule, doch der Weg zum Lernen mit Nicht-Behinderten ist ihm versperrt. Seine Eltern klagen vor dem Verwaltungsgericht Gießen. Von Katja Irle

Seine Freunde von der Privatschule sieht Philipp jetzt nicht mehr so oft. Gemeinsam mit seiner alten Klasse hatte er eine Zirkusvorstellung gegeben.
Seine Freunde von der Privatschule sieht Philipp jetzt nicht mehr so oft. Gemeinsam mit seiner alten Klasse hatte er eine Zirkusvorstellung gegeben.
Foto: privat

Philipp (14) lernt gerade Busfahren. Noch braucht er dazu die Hilfe seiner Eltern, aber bald soll er allein los. "Philipp schafft das", sagt seine Muter. Der Jugendliche mit Down-Syndrom soll so selbständig werden wie eben möglich. Deshalb räumt er selbständig die Spülmaschine aus, geht allein zum Einkaufen, hat den Fahrradführerschein und das Schwimmabzeichen in Bronze gemacht.

Kinder wie Philipp sieht man in Deutschland meistens im Bus sitzen. Allerdings nicht allein im Linienbus, sondern wohl behütet hinter den Scheiben eines Kleintransporters, der die Behinderten zur Schule oder zur Werkstatt fährt. Morgens hin, abends zurück. So bleibt man unter sich.

UN-Konvention

Seit Januar 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte von Behinderten auch in Deutschland gültig. Die Konvention verpflichtet die Unterzeichner dazu, zu gewährleisten, "dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern alle Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen können."

Menschen mit Behinderungen dürfen danach nicht länger vom allgemeinen Bildungssystem aufgeschlossen werden, die UN-Konvention verlangt eine "inklusive" schulische Bildung. Das bedeutet, dass der gemeinsame Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Schülern die Regel, die Sonderschule die Ausnahme sein soll. Befürworter der inklusiven Bildung verweisen auch auf die geringen Erfolgsaussichten von Sonderschul-Absolventen. Laut Studien erhalten rund 80 Prozent der Sonderschüler keinen Abschluss.

Wie sich die Bundesländer verhalten, die beim Thema Schule das Sagen haben, ist noch ungewiss. Die Kultusminister haben die Entscheidung in eine Arbeitsgruppe vertagt.

Genau das wollen Philipps Eltern nicht. Sie klagen vor dem Verwaltungsgericht Gießen das Recht ihres Kindes ein, gemeinsam mit Nichtbehinderten die Regelschule besuchen zu dürfen. Es ist einer der ersten Fälle bundesweit, bei dem sich Eltern auf die neue UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen berufen. Darin hat sich die Bundesregierung verpflichtet, Kinder mit Behinderungen in allgemeinen Schulen zu unterrichten - wie die anderen auch.

Langfristig könnte das bedeuten, dass die Sonderschulen aufgelöst werden. Doch so weit ist es noch lange nicht, und ob schon Philipp von der neuen Gesetzeslage profitiert, ist mehr als fraglich. Das ist in seinem Fall besonders tragisch, weil der Jugendliche bis vor kurzem gar nicht wusste, was eine Sonderschule ist. Sieben Jahre lang besuchte er eine integrative Privatschule in Gießen, die jedoch nach der 6. Klasse endet.

Die Mehrheit von Philipps Klassenkameraden hatte keine Behinderung. Sein bester Freund war ein Hochbegabter. Der gewünschte Wechsel auf eine Gesamtschule mit integrativem Konzept scheiterte jedoch, weil das Schulamt den Antrag der Eltern ablehnte. Mindestens fünf Förderstunden durch einen Sonderpädagogen hätte Philipp zusätzlich gebraucht. Doch dafür war kein Geld mehr im Topf.

"Wir können nur den Kuchen verteilen, den wir haben", sagt Bernhard Jeide, Justiziar im Staatlichen Schulamt Marburg-Biedenkopf. Damit meint er jene Förderstunden, die die Behörde vom Land Hessen offiziell "zugestanden" bekommt, nämlich 176 in diesem Schuljahr. Wollte das Schulamt alle Förderanträge von Eltern bewilligen, dann müssten es laut Jeide aber "636 Stunden zur Verfügung haben".

Hat es aber nicht. Im Amt geht's um Zahlen, Gesetze und Ökonomie. Es geht nicht darum, dass Philipp sein ganzes bisheriges Schulleben in einer Regelschule verbracht hat. Es geht nicht darum, dass Philipp nun seine Welt nicht mehr versteht. Es geht vielmehr darum, dass der Junge in der langen Reihe der Antragsteller weit hinten steht. Seine Chancen sind unter anderem deshalb schlecht, weil er zuvor eine Privatschule besucht und bisher keine staatliche Förderung bekommen hat - und jetzt, nach der Logik des Amtes, schon zu alt dafür ist.

Man könnte natürlich auch sagen, dass Philipps Eltern dem Steuerzahler ja bisher Geld gespart haben und deshalb jetzt zum Zuge kommen könnten. Aber das lassen Jeide und das Schulamt nicht gelten. Der Justiziar verweist auf die "Verordnung zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs". Und da steht das, was Philipp durchs Raster sausen lässt: Für die Förderung "sollen Schüler berücksichtigt werden, die in eine Vorklasse aufgenommen werden können oder in das erste oder zweite Schulbesuchsjahr eintreten". Das hat Philipp aber nunmal längst erfolgreich hinter sich. Pech für ihn.

Das Schreiben vom Schulamt war für die Eltern ein Schlag ins Gesicht. Darin heißt es: "Die Voraussetzungen für die sonderpädagogische Förderung in der allgemeinen Schule sind leider nicht erfüllt und auch nicht in der Zukunft erfüllbar. Deshalb ist das Kind in der Sonderschule zu fördern."

Das vorerst letzte Wort hat nun das Gießener Verwaltungsgericht. Die neue UN-Konvention könnte dabei eine entscheidende Rolle spielen - zumindest hat das Gericht sowohl das Schulamt als auch das hessische Kultusministerium gebeten, zur neuen Rechtslage Stellung zu nehmen.

Der Fall Philipp Koch hat das Zeug, zum Präzedenzfall zu werden. Sollte das Gießener Gericht nicht im Sinne der Eltern entscheiden, könnten diese weiterprozessieren - die UN-Konvention liefert ihnen starke Argumente. Theoretisch, sagt Philipps Anwalt, der ehemalige hessische Justizminister Ruppert von Plottnitz (Grüne), könnte die Sache sogar vor dem Bundesverfassungsgericht landen.

Philipps Eltern hoffen jedoch auf eine rasche Klärung, denn ihr Sohn soll die Sonderschule so schnell wie möglich wieder verlassen. Dort werde der Junge zwar liebevoll betreut, räumen die Eltern ein. Unzufrieden sind sie dennoch. Philipp könne kaum einen Schritt ohne Aufsicht tun, werde von einem Klassenraum in den anderen begleitet, auch zur Toilette. Den Jugendlichen, der sonst ohne Aufpasser auskam, irritiert das.

Seine Neurodermitis habe sich verschlimmert, sagt der Vater. Er zeigt auf eine selbst gebaute Seilbahn, die sich quer durch den Garten zieht. Seit er auf der neuen Schule sei, habe Philipp die Bahn noch kein einziges Mal benutzt, erzählt Herbert Koch. Früher habe er mit seinen Schulfreunden einen Riesen-Spaß daran gehabt: "Jetzt traut er sich nicht mehr."

Im Streit um die Schule ihres Sohnes hat man den Kochs schon so manches vorgeworfen - unter anderem, dass sie Philipps Behinderung ignorierten. Das macht die Eltern wütend. "Wir sind Hardliner", räumt Herbert Koch ein. Aber er ist felsenfest davon überzeugt, dass Philipp heute ein ganz anderer wäre, wenn er nicht die Regelschule besucht hätte.

Fragt man Philipp, in welche Schule er am liebsten gehen würde, sagt er: "Zurück zu den Wölfen" - so hieß seine alte Klasse an der Privatschule. Vor ein paar Wochen noch hat er mit seinen Freunden auf einer Geburtstagsfeier um die Wette gekegelt. Philipp hat gewonnen. Das Foto seiner alten Klasse trägt er mit sich herum und zeigt es gern . "Philipp", sagt der 14-Jährige und deutet auf das Gruppenbild. Er sitzt mittendrin.

Autor:  KATJA IRLE
Datum:  22 | 4 | 2009
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