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Bremen: Schulflüchtlinge kämpfen weiter

In Deutschland kommt die Familie juristisch nicht weiter - jetzt will Familienvater Neubronner vor dem Europäischen Gerichtshof klagen. Gemeinsam mit seinen Söhnen ist er nach Frankreich geflohen.

In Deutschland kommt er juristisch nicht mehr weiter - jetzt zieht er vor ein EU-Gericht: Der Bremer Familienvater Tilman Neubronner, der zusammen mit seinen beiden Söhnen nach Frankreich geflohen ist, um der deutschen Schulbesuchspflicht zu entgehen, plant nun eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Moritz und Thomas, so sein Wunsch, sollen auch in Deutschland legal zuhause statt in der Schule unterrichtet werden können. Das berichtete der 55-jährige Familienvater am Mittwoch gegenüber der FR.

Vor genau zwei Jahren hatte der Fall Neubronner für großes Aufsehen gesorgt: Vater und Söhne zogen aus Bremen zunächst auf die Kanaren und dann nach Südfrankreich, während die Mutter an der Weser blieb, um hier ihren Buchverlag weiterzuführen. Seitdem sieht sich die komplette Familie nur noch gelegentlich.

Moritz (13) und Thomas (10) hatten in Deutschland zunächst Grundschulen besucht, klagten aber über Alpträume, Bauch- und Kopfschmerzen. Deshalb unterrichteten die freiberuflichen Eltern die Söhne seit 2005 zu Hause und kooperierten dabei mit einer Grund- und einer Fernschule. Die Bremer Schulbehörde lehnte aber die nötige Befreiung von der Schulpflicht ab und verhängte Zwangsgelder. Als die Eltern zudem den Entzug des Sorgerechts befürchteten, verlegten Vater und Söhne ihren Hauptwohnsitz nach Frankreich, wo Heimunterricht erlaubt ist - wie in vielen anderen Ländern.

Parallel versuchte die Familie, vor deutschen Gerichten doch noch eine Genehmigung für das "Homeschooling" einzuklagen. Doch das Oberverwaltungsgericht Bremen entschied im Februar 2009, dass Heimunterricht nur in besonderen Ausnahmefällen erlaubt sei, etwa bei Diplomaten, Schaustellern oder Schwerkranken. Das OVG berief sich dabei auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und erlaubte der Familie auch nicht, gegen das Urteil Revision beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen, da die Rechtslage eindeutig sei.

Eine Beschwerde dagegen blieb erfolglos. "Damit ist klar, dass wir in Deutschland juristisch nicht weiterkommen", sagte Neubronner. Sein Anwalt bereite jetzt eine Klage vor dem EuGH vor. Die geplante Begründung: Der Familienvater würde gerne weiterhin im Verlag seiner Frau mitarbeiten, könne dies aber nicht mehr, weil er dann die Kinder auf eine Schule schicken müsste. Daher würden seine freie Berufsausübung und seine Bewegungsfreiheit innerhalb der EU eingeschränkt.

Die Erfolgschancen der Klage sieht Neubronner "fifty-fifty". Aber die Entscheidung für den Heimunterricht bereut der Diplom-Sozialpädagoge und studierte Berufsfachschullehrer "überhaupt nicht" - im Gegenteil: "Mit Sicherheit würden wir heute unsere Kinder noch viel weniger drängen, in die Schule zu gehen, als wir es zunächst getan hatten." Er sehe, wie "phantastisch" sich seine Söhne entwickelten. Dabei würden sie nur noch sehr wenig von den Eltern unterrichtet, sondern lernten überwiegend frei und eigenständig.

Das sei nicht immer das, was sie in der Schule lernen würden, räumt Neubronner ein. Aber dafür würden sie vieles andere lernen, zum Beispiel ihr Leben zu organisieren oder auch kreativ zu sein und für die französischen Nachbarn Theater zu spielen.

Warum solle es "Learning by doing" nur für Erwachsene und nicht auch für Kinder geben, fragt der 55-Jährige. Er wendet sich auch gegen den Spruch, dass Kinder in der Schule fürs Leben lernen sollten: "Das Leben fängt doch schon am ersten Tag an und nicht erst mit 18."

Dennoch: Das Hin- und Herpendeln zwischen Südfrankreich und Bremen "kostet uns einen Haufen Geld und unendlich viel Zeit", sagt Neubronner. Deshalb hofft die Familie, vor dem EuGH doch noch Recht zu bekommen: "Wir wollen wieder herkommen, und zwar ganz legal."

Autor:  Eckhard Stengel
Datum:  7 | 1 | 2010
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