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Ermittlungen gegen 100 Hochschullehrer: Doktortitel zu verkaufen

100 Professoren und Dozenten sollen von einem Vermittler je nach Fall kassiert haben. Sie nahmen dafür Kandidaten für den Doktortitel an. Ob die Ermittlungen in Anklagen münden, ist aber völlig offen. Von Hermann Horstkotte

Gegen 100 Hochschullehrer aus mehr als einem Dutzend Universitäten von Rostock bis Tübingen ermittelt seit dem Wochenende die Staatsanwaltschaft Köln wegen Bestechlichkeit. Das teilte ihr Sprecher Günther Feld mit. Die Professoren und Dozenten sollen von einem Vermittler je nach Fall zwischen 4000 und 20.000 Euro kassiert haben. Ihre Gegenleistung: Sie nahmen Kandidaten für den Doktortitel an.

Laut einem Bericht des Magazins Focus sollen unter anderem Lehrkräfte von Hochschulen in Frankfurt, Tübingen, Leipzig, Rostock, Jena, Bayreuth, Ingolstadt, Hamburg, Hannover, Bielefeld, Hagen, Köln und Berlin betroffen sein. Fast alle Fachbereiche sind vertreten - die Medizin ebenso wie die Wirtschafts-, Rechts-, Natur- und Geisteswissenschaften.

Doktortitel gab's zu kaufen, dank Hunderter Professoren und Dozenten in ganz Deutschland.
Doktortitel gab's zu kaufen, dank Hunderter Professoren und Dozenten in ganz Deutschland.
Foto: dpa

Die Bergisch Gladbacher Wissenschafts-Beratungsfirma Institut für Wissenschaftsberatung hatte bundesweit mit Anzeigen in Zeitungen und Fachzeitschriften für die Vermittlung von Doktortiteln geworben. Den Promotionswilligen wurde versprochen, einen geeigneten Professor zu suchen und bei der Themenfindung behilflich zu sein.

Anfangsverdacht bereits im März 2008

Der Anfangsverdacht stützt sich auf eine Adresskartei, die die Polizei im März 2008 bei einem privaten Institut für Wissenschaftsberatung im rheinischen Bergisch Gladbach beschlagnahmt hatte. Die damalige Durchsuchung stand im Zusammenhang mit einem Korruptionsprozess gegen einen von zwei Geschäftsführern wegen Bestechung eines Hannoveraner Rechtsprofessors in mehr als 60 Fällen. Der Gelehrte war geständig, verlor seinen Posten und musste für drei Jahre ins Gefängnis. Der uneinsichtige Doktoranden-Vermittler wurde im Juli 2008 zu dreieinhalb Jahren Haft verdonnert. Das Urteil ist seit diesem Mai rechtskräftig. Die zahlenden Doktoren selbst - darunter Richter, hochrangige Beamte und tüchtige Anwälte - blieben bislang ungeschoren. In einer Serie von Strafverfahren stellten die Gerichte klar, dass sie nichts davon ahnen mussten, was ihr Vermittler mit dem Geld machte.

Vom Einzelfall des nachweislich korrupten Hannoveraner Doktorvaters schließt die Staatsanwaltschaft jetzt auf die ganze Hundertschaft von Gelehrten in der Bergisch Gladbacher Kontaktkartei. Tatsächlich sind schon im Strafverfahren gegen den Verbindungsmann Namen weiterer hilfswilliger Rechtsprofessoren etwa aus Freiburg und Münster aktenkundig geworden.

Ob die Ermittlungen in Anklagen münden, ist völlig offen. Es werde noch einige Zeit dauern, bis die Ermittlungsverfahren abgeschlossen seien, sagte Feld am Sonntag. Überhaupt verdeckt die Frage nach strafrechtlicher Schuld oder Unschuld den zugrundeliegenden Strukturmangel im deutschen Promotionswesen. Einen Headhunter für Geld schaltet ja erst derjenige ein, der nur auf verschlossene Professorentüren stößt.

Zwar stellt Peter M. Huber, Vorsitzender des Deutschen Juristen-Fakultätentages, klar: "Wer die Promotionsvoraussetzungen erfüllt, hat grundsätzlich einen Anspruch, auch promovieren zu können." Grundsätzlich, also auf dem Papier. Tatsächlich aber steht es jedem Professor frei, einen Doktoranden anzunehmen oder auch nicht.

Da wirkt noch die traditionelle Idee nach, dass der Doktorvater (oder die -mutter) jemandem die Promotion "anbietet". Sofern die kostbare Zeit ihr oder ihm das erlaubt. "Die Betreuung von Doktoranden gehört für mich zu den schönsten Aufgaben eines Hochschullehrers", teilte eine Kölner Rechtsprofessorin noch im vorigen Jahr auf ihrer Instituts-Website mit. Allerdings nicht ohne Gegenleistung: "Ich erwarte von meinen Doktoranden die Bereitschaft zur Übernahme von Klausurenkorrekturen oder zur Betreuung einer Arbeitsgemeinschaft." Zudem bevorzugt die Betreuerin Kandidaten, die sie aus Vorlesungen oder Seminaren persönlich kennt.Unter solchen Umständen haben es Berufstätige, die mit der Uni nicht mehr eng vernetzt sind, schwer, Anschluss zu finden.

Der akademische Grad muss laut ständiger Rechtssprechung nicht unbedingt Beweis für eine wissenschaftliche Höchstleistung sein. Er kann sehr wohl auch ein legitimes Mittel zur "beruflichen Außendarstellung" sein. Der Dr. med. ist das beste Beispiel dafür.

Dennoch hält die Hochschulrektorenkonferenz eine offizielle Vermittlungsagentur für Promotionsbewerber nach eigenen Angaben "nicht für sinnvoll". Kein Wunder, dass dann Headhunter den Brückenschlag versuchen und im schlimmsten Fall mit Geld nachhelfen.

Autor:  Hermann Horstkotte
Datum:  24 | 8 | 2009
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