Mehr Mitsprache an den Hochschulen ist ebenfalls eine Kernforderung der Studierenden. Sie finden es ungerecht, dass sie im Senat nicht einmal mit einer Handvoll studentischer Senatoren vertreten sind. Im Umkehrschluss bedeutet das: Bei wichtigen Entscheidungen dürfen sie nicht mit abstimmen.
Die Bildungsstreiker setzen sich daher dafür ein, wichtige Beschlüsse nach dem Prinzip der Viertelparität zu fällen: Hochschulprofessoren, Vertreter des akademischen Mittelbaus, weitere Unimitarbeiter und letztlich die Studierenden selbst wären nach diesem Grundsatz gleichberechtigt. Mit solchen Vorschlägen aber beißen sie bei den Hochschulpräsidenten bislang auf Granit.
Sauer sind die Akademiker in spe auch, weil sie nicht in allen Bundesländern durch ein eigenes Gremium vertreten sind. Dort gibt es keine verfasste Studierendenschaft. Einen besonderen Fall stellt der "Allgemeine Studentenausschuss" nach dem Hochschulrecht in Baden-Württemberg dar. Dabei handelt es sich um einen besonderen Ausschuss des jeweiligen Hochschulsenates, der diesem gegenüber auch rechenschaftspflichtig ist. Entsprechend erkennen ihn einige Studenten auch nicht als Interessenvertretung an.
An den meisten Hochschulen existieren parallel zum offiziellen Allgemeinen Studierendenausschuss (Asta) unabhängige Studierendenschaften.yg
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