Rund hundert von 24 000 Hochschullehrern sind ins Visier des Kölner Oberstaatsanwalts Günther Feld geraten. Sie sollen für die Annahme von Doktoranden Geld genommen haben, von Fall zu Fall bis zu 20 000 Euro. Die meisten Beschuldigten seien "Privatdozenten" und "Honorarprofessoren", wird Feld in den Medien zitiert - und fühlt sich nun falsch verstanden.
Er habe keineswegs diese Professorengruppe gemeint, sagte er der FR. Denn dazu gehören Spitzen von Gesellschaft und Wirtschaft wie etwa Deutsche Bank-Chef Josef Ackermann (Goethe Uni Frankfurt) oder SAP-Aufsichtsrat Hasso Plattner (Uni Potsdam), Schrauben-Milliardär Reinhold Würth (Uni Karlsruhe) oder Unternehmensberater Roland Berger (TU Cottbus) und Bundesbildungsministerin Annette Schavan (FU Berlin). Ihr monatliches Salär dürfte so hoch sein, dass wohl keiner von ihnen einen krummen Nebenverdienst von ein paar Tausend Euro als Doktorvater oder -mutter braucht. Vom Zeitaufwand ganz zu schweigen.
Nischendisziplin
Freilich tragen auch Ärmere den ehrenvollen Titel des Honorarprofessors. Sie haben sich über Jahre als nebenamtliche Lehrbeauftragte mit großem Spezialwissen in einer Nischendisziplin einen Namen gemacht, zum Beispiel in der "Rheinischen Landeskunde".
Statt der Honorarprofessoren hat der Oberstaatsanwalt vielmehr "außerplanmäßige Professoren" gemeint, möglicherweise die einen mit den anderen verwechselt. Die Außerplanmäßigen ("apl. Prof.) sind Gelehrte, die in einer normalen akademischen Laufbahn die Hochschullehrerprüfung (Habilitation) gemacht, aber keine Professoren-Stelle bekommen haben. Mit der Prüfung wurden sie zunächst "Privatdozenten" mit der Verpflichtung zu zwei Stunden "Titellehre" pro Woche - in der Regel unbezahlt.
Wer das ein paar Jahre durchgemacht hat, kann dann mit dem höheren Titel "apl. Prof." geadelt werden. Neuerdings haben in Niedersachsen auch Juniorprofessoren nach Ablauf ihrer Dienstzeit Anspruch auf den Apl.-Titel. Ähnliches gibt es sonst nur in Berlin, nämlich den Professorentitel sogar ohne irgendeinen (unterscheidenden) Zusatz. Demgegenüber können sich die Ex-Junioren in Bayern und Brandenburg lediglich wie herkömmlich Habilitierte "Privatdozent" (PD) nennen.
Meist sind die PDs und Apl.er alter oder neuer Ordnung schon tief in den Dreißigern. Oft haben sie nicht rechtzeitig genug den Absprung in einen normalen Beruf geschafft, zumal nach einer geisteswissenschaftlichen Ausbildung ohne Alternative zur Unikarriere. Wenn der Lebenspartner nicht finanziell einspringen kann, fristen die Betroffenen meist eine prekäre Existenz - bestenfalls mit befristeten Forschungsaufträgen.
Der akademische Grad PD gewinnt dann eine ganz andere sozialpolitische Bedeutung: "Proletariat der Denker". Auf dem Arbeitsamt fallen sie unter die Kategorie der "schwer vermittelbaren" Fachkräfte. Ein Bonner Arbeitsberater spricht resignierend von "unseren Langzeitpatienten". Da sie aber auch Doktoranden betreuen und prüfen dürfen, mag die Versuchung groß sein, wie ein hoch renommierter Consultant dafür Geld zu nehmen.
Die Kunden im Titelhandel sind ganz überwiegend Ärzte und Juristen. Das zeigt auch eine Liste mit rund 200 Personen beim gewerblichen "Institut für Wissenschaftsberatung" und Promotionsvermittlung in Bergisch Gladbach, das jetzt den aktuellen Skandal ausgelöst hat.
Gerade Medizinern erscheint der Doktor-Titel als ein Muss zur beruflichen Außendarstellung. Dabei ist eine Dissertation nirgends wissenschaftlich anspruchsloser als in der Medizin. Der Wissenschaftsrat, ein Beratungsgremium von Bund und Ländern, vergleicht das Niveau mit einer sonst üblichen Diplomarbeit.
Goldener Handschlag
Aber auch Informatiker, Pädagogen, Politologen, Pharmazeuten und Sportwissenschaftler suchten die richtigen Kontakte. Theologen fehlen unter den zahlenden Bewerbern.
Einen "richtigen" Professor mit Lehrstuhl kann der goldene Handschlag als Amtspflichtverletzung ohne Bewährung ins Gefängnis führen. So, wie es vor kurzem einem Juraprofessor in Hannover passierte. Gleichzeitig verlor er seinen Job.
Womöglich könne die gleiche Sache aber für Privatdozenten und außerplanmäßige Professoren anders ausgehen, bemerkt die Kölner Staatsanwältin Carolin Breloer vorsichtig. In den laufenden Ermittlungen sei unter anderem zu klären, ob solche Dozenten ohne eigene Anstellung im Hochschuldienst bei der Annahme von Doktoranden dieselbe "Amtsträgereigenschaft" haben wie beamtete Professorenkollegen. Ist dies nicht der Fall, könnten die jetzt Beschuldigten relativ glimpflich davonkommen.
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