Muslimische Schüler, die fünfmal am Tag beten, müssen in ihrer Schule einen geeigneten Raum zur Verfügung gestellt bekommen. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin gestern in dem bundesweit ersten Urteil in dieser Frage. Mit dem Urteil ist das Berliner Diesterweg-Gymnasium verpflichtet, einem muslimischen Schüler eine Stätte für sein Mittagsgebet zur Verfügung zu stellen. Der Junge sei berechtigt, einmal täglich in der Schule - aber außerhalb der Unterrichtszeit - sein islamisches Gebet zu verrichten, heißt es in dem Urteil. Eine Störung des Schulbetriebs sei dadurch nicht zu erwarten.
Mit dem Urteil bestätigte das Gericht eine Eilentscheidung vom März 2008. Der damals 14-jährige Yunus K. hatte geklagt, nachdem die Schulleiterin ihm untersagt hatte, sich zum Gebet auf dem Schulflur niederzulassen. Während die Schulleitung und die Bildungsverwaltung sich auf die gebotene Neutralität beriefen, machte der Junge seine religiöse Verpflichtung zum fünfmaligen Gebet am Tag geltend. Die Richter, die zur Klärung der Frage auch einen Islamwissenschaftler anhörten, gaben ihm Recht. In der Begründung hieß es, die von der Verfassung garantierte Religionsfreiheit umfasse neben dem Glauben auch dessen Bekundung - und somit das Recht zum Gebet.
Das letzte Wort in der Frage dürfte aber noch nicht gefallen sein: Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils ließen die Richter gestern eine Berufung zu.
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