Herr Dahlke, Sie forschen über internationalen Terrorismus Mitte der 1970er Jahre. Was ist bei Ihren Studien nach all den Veröffentlichungen zu RAF & Co bislang Neues herausgekommen? Ich vergleiche Deutschland, Österreich und die Niederlande. Dabei kam vor allem heraus, dass jedes Land einen anderen Weg zur Unnachgiebigkeit gegenüber Terroristen beschritten hat. Bemerkenswert ist, wie unbedarft und zum Teil auch naiv eigentlich alle Regierungen Anfang der 1970er Jahre mit terroristischen Forderungen umgegangen sind. In Deutschland entstand das umfassende Konzept der Inneren Sicherheit, das wir heute für völlig selbstverständlich halten. Im Vergleich wird deutlich, dass es so selbstverständlich gar nicht ist.
Jetzt wollten Sie Akten des Bundeskanzleramtes einsehen. Welche Erkenntnisse versprechen Sie sich davon? Ich untersuche vor allem Unterlagen von Krisenstäben bei Geiselnahmen und Entführungen. Da ist der Aktenzugang generell schwierig. Wie ich im Bundesarchiv erfuhr, liegen im Kanzleramt unter anderem noch Akten zum Anschlag auf die Olympischen Spiele in München 1972. Jedes Dokument über diese Arbeit hilft uns, besser zu verstehen, was genau dort abgelaufen ist, wie sich damals politisches Handeln und Denken angesichts des "neuen" Terrorismus ausgeprägt hat und welche Fehler möglicherweise gemacht wurden.
Der Historiker Matthias Dahlke forscht an der Humboldt-Universität Berlin über den staatlichen Umgang mit Anschlägen internationaler Terroristen in den 1970er Jahren.
Auch nach dem Ende der Sperrfrist (30 Jahre) bleibt ihm und anderen Forschern der Zugang zu staatlichen Akten oft verwehrt. Dahlke möchte Unterlagen des Bundeskanzleramts einsehen, die freigegeben werden müssten. Doch die Sperrfrist wurde bis 2018 verlängert.
Mit dem Fall Dahlke erhält die schwelende Debatte über die mangelnde Transparenz staatlichen Handelns neue Nahrung. "Gerade im Bereich der Terrorismusgeschichte haben einige Politiker aus jener Zeit bis heute eine fast unangefochtene Deutungshoheit", kritisiert der Historiker.
Bislang gilt eine Sperrklausel von 30 Jahren für staatliche Unterlagen. Wie strikt ist diese Regelung im internationalen Vergleich? Sie liegt durchaus im Rahmen des Üblichen. Bei der Umsetzung fällt allerdings schon auf, dass es beispielsweise in den Niederlanden wesentlich einfacher ist, an Dokumente heranzukommen. Man darf sich nicht der Illusion hingeben, dass nur, weil sie rechtlich nach 30 Jahren zugänglich wären Bestände auch sofort einsehbar wären. Das hat nicht nur Verschwiegenheitsgründe, sondern auch praktische. Der Einsturz des Kölner Stadtarchivs zeigt, welchen auch finanziellen Stellenwert viele Regierungen der historischen Archivarbeit zumessen.
An die 30-Jahres-Frist fühlte man sich in Ihrem Fall nicht gebunden? Grundsätzlich gelten für Verschlusssachen und Geheimakten besondere Regelungen. Sie werden stets vorab nochmals geprüft, bevor sie freigegeben werden. Der Chef des Bundeskanzleramtes hat mir ohne Angabe von Gründen mitgeteilt, dass die Sperrfrist mindestens bis 2018 verlängert werde.
Warum scheuen die Staatsorgane eine wissenschaftsöffentliche Überprüfung ihres Regierungshandelns? Bei Geheimdienstkontakten oder internationalen Beziehungen wird natürlich eine gewisse Verschwiegenheit erwartet. Gerade in Fällen, in denen etwa die CIA involviert war, bestehen größte Vorbehalte. Andererseits muss inhaltlich deutlich werden, warum Sperrfristen verlängert werden. Sonst ist der Willkür ja Tür und Tor geöffnet.
Was kann denn nach drei Jahrzehnten so brisant sein, dass es nicht an die Öffentlichkeit gelangen dürfte? Das ist ein großes Rätsel - schon deshalb, weil die meisten Unterlagen doppelt überliefert sind. Wenn sie nicht im Bundesarchiv liegen, dann in einem Landesarchiv oder auch im Ausland. Und irgendwo bekommt man dann nach vielen Mühen meist doch Zugang.
Wäre die von einigen Ministerien geforderte Verlängerung der Sperrfrist auf 50 Jahre mit der im Grundgesetz garantierten Freiheit der Wissenschaft noch vereinbar? In einer Bürgerdemokratie ist die Transparenz des Regierungshandelns eine wesentliche Voraussetzung. Die lässt sich ohne angemessene Akteneinsicht aber nicht herstellen. Gerade im Bereich der Terrorismusgeschichte haben einige Politiker aus jener Zeit bis heute eine fast unangefochtene Deutungshoheit. Ohne Kenntnis der Quellen können wir Historiker deren Aussagen nicht überprüfen.
Welche Lücken in der Geschichte der Bundesrepublik sollten besonders aufgearbeitet werden? Der gesamte historische Forschungskomplex des Terrorismus in Deutschland und Europa steckt noch in den Kinderschuhen. Da sind durchaus Überraschungen zu erwarten, wenn entsprechendes Material freigegeben wird.
Interview: Martin Wein
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