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Bologna: Hürdenlauf zum Master

Die Rechnung zwischen Masterplätzen und suchenden Studenten geht nicht auf. Wer nach dem Bachelor weiterstudieren darf, ist nicht klar geregelt.

Studenten bei einer Uni-Vorlesung
Studenten bei einer Uni-Vorlesung
Foto: dpa

Die Absage traf Hunderte Bewerber um ein Master-Studium an der Uni Köln völlig überraschend: Für Bachelorabsolventen mit der Note 2,0 und schlechter ist zum kommenden Wintersemester in Betriebswirtschaft kein Platz frei. Jene Mobilität, von der im Kontext der neuen Studiengänge immer gern die Rede ist, bedeutet für angestammte Kölner Studis jetzt konkret: Zwangsumsiedlung an einen anderen Hochschulort. Manche wollen sich trotzdem den Studienplatz in der Domstadt vor Gericht erstreiten.

Streit gibt es auch in Bonn: Wer Psychologie weiterstudieren möchte, braucht einen Bachelorabschluss von mindestens 3,0. Auswärtige müssen wenigstens eine halbe Note besser sein und haben sich wegen Ungleichbehandlung einen Anwalt genommen.

Die Technische Universität München wiederum betreibt für Master-Studenten sogar ein aufwendigeres Auswahlverfahren – und muss sich vom obersten Verwaltungsgericht in Bayern belehren lassen, damit das Grundrecht auf freie Berufswahl zu verletzen.

Peter Zervakis von der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) will zu „Einzelfällen“ dieser Art nichts sagen und spricht lieber über allgemeine „Grundsätze“ beim Wechsel vom Bachelor- zum Masterstudium. Irgendwie, dachte man wohl, würde die Rechnung zwischen Masterplätzen und suchenden Studenten bundesweit schon aufgehen. Ein Irrtum, wie sich jetzt zeigt.

Beispiel Bonn: Die Uni hat die unterschiedlichen Mindestnoten für Psychologie-Bewerber inzwischen zwar als einen angeblich „redaktionellen Fehler“ in der Zulassungsordnung zurückgenommen; Abgewiesene können sich für den Winter noch nachbewerben. Aber warum die Hochschule keinen Unterschied machen sollte, leuchtet nicht jedem wirklich ein.

Dazu gehört auch Oliver Jesper von der Fachschaft der Wirtschaftstudenten in Köln. Die Abschlussnoten seien unter den Hochschulen doch schon jetzt keineswegs gleichwertig, findet er. So sei der Kölner BWL-Abschluss etwa besonders anspruchsvoll und eine Zwei als Abschlussnote anders zu „gewichten“ als ein „gut“ einer anderen Hochschule. „Wenn es nur nach Noten gehen soll, dann können wir die Studienplätze gleich verlosen“, so Jesper. Wie genau es aber „gerechter“ zugehen soll an den Hochschulen, kann er nicht sagen. Manche Hochschulen versuchen, das Zulassungsproblem mit Auswahlverfahren zu lösen. Dabei kommt es etwa auch auf Motivationsschreiben und Bewerbergespräche an. Nicht alle Unis haben damit gute Erfahrungen gemacht. So auch die TU München. „Es geht um Grundsätzliches“, so Vizepräsident Peter Gritzmann.

Gestützt auf Beschlüsse der Kultusministerkonferenz ging die TU davon aus, das Masterprogramm sei nach dem berufsqualifizierenden Bachelorexamen ein Zweitstudium, für das eigene Aufnahmekriterien gelten könnten. Demgegenüber stellte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wiederholt klar: Weil der Master bis heute „faktisch“ der Regelabschluss sei, komme es bei der „Auswahl“ der Studierenden auf die im Grundgesetz garantierte freie Berufswahl an. Die hat Vorrang vor einer besonderen wissenschaftlichen „Niveaupflege“.

Wegen der Berufswahlfreiheit legen die Richter bei der „Auswahl“ für das Masterprogramm die strengen Maßstäbe des Prüfungsrechts an. Also müssen die Erwartungen an den Bewerber genau bestimmt und die Urteilskriterien unzweideutig sein. Um jede „Willkür“ auszuschließen, wird der Ermessensspielraum der Prüfer praktisch auf Null reduziert. Angesichts dieser Rechtslage erweist sich die Hochschulautonomie, die die einzelnen Bundesländer ihren Universitäten immer mehr in Aussicht stellen wollen, als weitgehend illusionär.

Die HRK wiederum verweist auf unterschiedliche Landesgesetze, die mitunter zu hochschulfreundlicheren Gerichtsurteilen geführt hätten. Für den normalen Studienbewerber aber bleiben die föderalen Differenzierungen weiter ein Labyrinth. Juliane Knörr vom bundesweiten Freien Zusammenschluss von StudentInnenschaften stellt dazu fest: „Wenn es in der Zulassungsfrage fast zu jedem Beispielfall immer auch ein Gegenbeispiel gibt, ist es in diesem Durcheinander schwer, politisch klar Front zu beziehen.“

Einem scheint das trotzdem in einem Satz zu gelingen: „Wir schaffen Niveau durch Qualifizierung im Bachelor“, erklärt Ernst Schmachtenberg, Präsident der TU9, der führenden Technischen Universitäten. „Nicht durch Auswahl nach dem Bachelor.“

Autor:  Hermann Horstkotte
Datum:  29 | 8 | 2010
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