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Humanbiobanken: Bankgeheimnis für Blut, Urin und Sperma

Für die Forschung werden Biobanken immer wichtiger. Was fehlt, sind rechtliche Grundlagen zum Datenschutz. Das ruft den Ethikrat auf den Plan. Von Anne Brüning

In Deutschland gibt es Dutzende Biobanken, in denen menschliche Gewebe-, Blut- oder Erbgutproben für Forschungszwecke gesammelt werden. So lagern in Bonn mehr als 2000 DNA-Proben von Demenzkranken, in Berlin mehr als 12.000 Proben von Patienten mit Herzinsuffizienz. Und Forscher der Helmholtz-Gemeinschaft planen eine Studie, in der 200.000 gesunden Deutschen Blutproben entnommen werden sollen - sie erhoffen sich davon neue Erkenntnisse über Diabetes, Krebs, Herz-Kreislauf- und Demenzerkrankungen.

Für die Forschung werden Biobanken immer wichtiger. Sie können Auskunft geben über genetische Ursachen von Krankheiten oder über Ansatzpunkte für neue Medikamente. Doch selbst wenn Biobanken für einen guten Zweck eingerichtet werden, bringen sie Probleme mit sich. Wissen Patienten, die ihr Gewebe oder Blut zur Verfügung stellen, was genau mit den Proben geschieht? Darf einmal gespendetes Material für weitere Studien genutzt werden? Ist sichergestellt, dass die damit verknüpften Daten nicht in die Hände von Unbefugten geraten?

Bislang gibt es in Deutschland keine spezifischen rechtlichen Vorschriften für Biobanken. Der Deutsche Ethikrat fordert nun klare gesetzliche Regelungen. Er hat zu dem Thema eine Stellungnahme verfasst, die die Hamburger Bioethikerin Regine Kollek und der Mannheimer Rechtsexperte Jochen Taupitz am Dienstag in Berlin vorstellten.

"Die Zahl der Biobanken steigt weltweit an und der Informationsgehalt der Datensätze wächst", sagte Kollek. Mit dem Informationsgehalt erhöhe sich die Möglichkeit, Spender trotz Pseudonymisierung wieder zu identifizieren. "Das könnte solche Sammlungen für Dritte interessant machen: Versicherungen etwa, aber auch Strafverfolger", sagte Kollek. Es sei daher notwendig, die vorhandenen Proben und die damit verknüpften personenbezogenen Daten rechtlich zu schützen.

Der Ethikrat schlägt ein Fünf-Säulen-Konzept vor, dessen wichtigste Säule ein Biobankgeheimnis ist. Kern des Biobankgeheimnisses bilden eine Schweigepflicht und ein Zeugnisverweigerungsrecht für die Betreiber, Mitarbeiter und Nutzer von Biobanken. Personen und Institutionen außerhalb der Wissenschaft, auch der Staat, sollen keinen Zugang zu Proben und Daten bekommen. "Inwieweit der Staat Zugriff haben darf, wird sicherlich heftig diskutiert werden", sagte Jochen Taupitz. Er persönlich sei dafür, diesen nur zur Gefahrenabwehr, etwa von Terroranschlägen, zu erlauben.

Mit den vier weiteren Säulen möchte der Ethikrat die Einwilligung des Spenders, die Einbeziehung von Ethikkommissionen, die Qualitätssicherung und die Transparenz der Biobanken regeln. "Die Einwilligung des Spenders sollte wie bisher Voraussetzung sein", sagte Kollek. Spender sollten Ausschlusskriterien formulieren können, wenn sie ihre Probe nur einem bestimmten Forschungsprojekt zur Verfügung stellen möchten. Möglich soll aber auch sein, eine Probe zeitlich unbegrenzt zu spenden.

Ethikkommissionen möchte der Ethikrat einbezogen sehen, wenn mit personenbezogenen Daten und Proben gearbeitet wird oder wenn es beabsichtigt ist, die Spender zu kontaktieren. Darüber hinaus empfiehlt er die Einrichtung eines Biobankregisters. Ein solches Register ist bereits im Aufbau unter www.biobanken.de. Initiator ist die Dachorganisation medizinischer Forschungsverbünde, TMF, in Berlin.

Autor:  Anne Brüning
Datum:  16 | 6 | 2010
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