Hat die Hygienelobby zu schnell auf den Putz gehauen und die Babytode in Mainz für ihre Zwecke ausgenutzt?
Nein, denn es ist und bleibt letztendlich eine im Krankhaus erworbene Infektion. Hygiene beschränkt sich eben nicht nur auf Händehygiene, wie das seit Jahren immer häufiger gesagt wird. Derjenige, der eine Infusion verabreicht, ist der zuletzt Verantwortliche und muss die Infusion auch auf Kontaminationsfreiheit kontrollieren.
Klaus-Dieter Zastrow ist Direktor des Instituts für Hygiene und Umweltmedizin an den Berliner Vivantes-Kliniken.
In der Mainzer Uniklinik starben vor drei Wochen drei Säuglinge, die mit Keimen verseuchte Nährlösungen bekommen hatten. Die Klinikleitung fühlt sich vom Leitenden Oberstaatsanwalt entlastet. Der hatte gesagt, die Verkeimung sei wohl irgendwo zwischen Abfüllung und Eintreffen in der Klinik passiert, da treffe die Klinik keine Schuld.
Ist Ihre Definition denn rechtlich haltbar? Der Oberstaatsanwalt sieht das offenbar anders.
Ich denke eher, der Oberstaatsanwalt ist Jurist und hat dementsprechend auch keine tief greifenden Kenntnisse in Sachen Hygiene. Das kann man auch von ihm nicht verlangen. Aber die Definition der Krankenhausinfektion lautet nun mal „im Krankenhaus erworben“, und es gibt Maßnahmen, um derartige Infektionen zu verhindern. Es wird auch im Hygieneplan der Mainzer Kliniken sehr genau festgelegt sein, was zu tun ist, um solche Ereignisse zu verhindern.
Die Flasche soll bereits auf dem Transport beschädigt worden sein. Kann man einen Haarriss an der Infusionsflasche übersehen?
Wenn eine sorgfältige Prüfung der Flasche erfolgt, kann man so etwas nicht übersehen. Einen Haarriss sieht man.
Dann kann also doch in der Klinik ein Fehler passiert sein, etwa indem man die Beschädigung der Flasche übersehen hat?
Wir wissen ja nicht mal, ob es diesen Haarriss überhaupt gegeben hat oder ob er nur vermutet wird. Den bisherigen Mitteilungen aus Mainz ist eher zu entnehmen, dass ein Haarriss vermutet wird.
Wie hätten die Keime ohne Haarriss in die Verpackung kommen können?
Dafür habe ich auch keine Erklärung. Das kann nur durch menschliche Manipulation erfolgt sein.
Also schon beim Hersteller beziehungsweise Lieferanten der Flasche?
Dass der Fehler schon in der Fabrikation, also außerhalb, passierte, kann man wohl ausschließen. Sonst hätten wir keinen Einzelfall in Mainz, sondern an anderen Kliniken in Europa von weiteren Fällen gehört.
Die Nährmittellösung soll mit 30000 Keimen pro Milliliter verseucht gewesen sein. Kann man das mit bloßem Auge erkennen?
Nein, diesen Grad der Verseuchung kann man noch nicht mit bloßem Auge erkennen. Erst ab etwa zehn Millionen Keimen pro Milliliter kann man eine Trübung erkennen, dann ist eine solche Infusion natürlich sofort auszusondern und zu entsorgen.
Wie lange dauert dieser Prozess?
Eine über 24 bis 48 Stunden bestehende Kontamination führt dazu, dass eine Trübung in der Infusionsflasche deutlich erkennbar ist. Das heißt, dass sich die Keime inzwischen auf mindestens etwa zehn Millionen vermehrt haben. Wenn eine Kontamination schon vor langer Zeit erfolgt ist, zum Beispiel auf dem Transport in die Klinik, dann ist die Trübung allerdings immer deutlich zu sehen.
Erstaunt Sie nicht auch die Schnelligkeit der Staatsanwaltschaft, die Klinik quasi freizusprechen von Schuld?
Es ist ja nach wie vor unklar, wo die Kontamination her kommt. Ich weiß nicht, ob da überhaupt noch weiter untersucht wird. Die Frage ist ja vor allem: Was wollen die eigentlich untersuchen? Die Flasche ist ja auch noch bei der Untersuchung zerbrochen. Und: Wieso gibt es diese Flasche überhaupt noch? Nach Herstellung der Nährstofflösungen müssen die Apothekenflaschen weggeworfen werden, man hebt sie nicht auf, und abends sollte der Krankenhausmüll normalerweise entsorgt werden. Bis das Kind aber krank wird durch die verseuchte Infusion, dauert das sieben bis zehn Stunden. Während der ganzen Zeit müsste praktisch diese angebrochene Flasche aufgehoben worden sein – was nicht zulässig ist. Die Frage ist also schon: Warum ist die alte Flasche plötzlich wieder da?
Sind die Krankenhäuser in Zukunft nun nicht mehr verantwortlich für Dinge wie das von Dienstleistern schlecht gereinigte OP-Besteck?
Die Klinik hat immer eine Sorgfaltspflicht und muss sich vom Lieferanten oder Dienstleister nachweisen lassen, dass durch ein entsprechendes Qualitätsmanagement sichergestellt ist: Der Lieferant liefert einwandfreies Material. Das gilt für Medizinprodukte genauso wie für Speisen und Arzneimittel. Sie kann sich nicht zurücklehnen und sagen, das ist jetzt Sache irgendeines Lieferanten oder externen Dienstleisters. Die letzte Kontrolle obliegt immer dem, der das Produkt einsetzt oder verabreicht.
Interview: Birgitta vom Lehn
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