Mit einer Verbesserung der Früherkennung will die Bundesregierung die Volkskrankheit Krebs entschiedener bekämpfen. Das Kabinett verabschiedete heute einen Gesetzesentwurf, mit dem die gesetzlichen Leistungen etwa für die Vorsorge von Gebärmutterhalskrebs oder Darmkrebs ausgebaut werden sollen. Zudem sollen die Länder verpflichtet werden, in allen Krankenhäusern Krebsregister einzurichten. Hintergrund sind die Empfehlungen des Nationalen Krebsplans. Ziel sei ein effektives, aufeinander abgestimmtes Handeln bei der Bekämpfung von Krebs.
Jeder vierte Deutsche stirbt an Krebs - jährlich rund 200.000. Nach Herz-Kreislauferkrankungen ist Krebs damit die zweithäufigste Todesursache in Deutschland. Trotz intensiver Forschung sind die Heilungschancen vergleichsweise gering. Für fast jeden zweiten Erkrankten endet die Krankheit mit dem Tod.
Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) betonte, die Herausforderungen nähmen angesichts der alternden Gesellschaft noch zu. „Eine Krebsfrüherkennung, die dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand entspricht, und eine Qualitätssicherung der onkologischen Versorgung durch klinische Krebsregister sind deshalb unverzichtbar“, sagte er.
Mit dem Gesetz sollen die Bundesländer künftig verpflichtet werden, klinische Krebsregister einzurichten, um Daten von Patienten einheitlich zu erfassen. Deren jeweiliges Einzugsgebiet soll auf Landesebene festgelegt werden. Mehrfachmeldungen sollen durch einen Datenaustausch verhindert werden.
Zweiter Schwerpunkt ist die Ausweitung der Krebsfrüherkennung. Nach dem Vorbild der Brustkrebsvorsorge für Frauen sollen Versicherte künftig von ihrer Kasse auch gezielt zur Darmkrebs- und Gebärmutterhalskrebsvorsorge eingeladen werden.
Schnell schlau machen
Eine Brustkrebs-Patientin hat innerhalb kurzer Zeit sehr viel zu bewältigen. „Von der Diagnose bis zur Operation vergehen ein bis drei Wochen“, sagt Frauenärztin Simone Wesselmann von der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG). Denn fast immer müssen bösartige Tumore schnell operativ entfernt werden. Etwa fünf Tage dauert der Krankenhausaufenthalt in der Regel.
Der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn schlug darüber hinaus vor, Versicherte für den regelmäßigen Besuch von Vorsorgeuntersuchungen zu belohnen. Die geplante fortwährende Einladung der Bürger zu den empfohlenen Untersuchungen werde das Thema zunächst in die Familien bringen, sagte Spahn im dapd-Interview. „Aber wir sollten auch darüber nachdenken, ob wir darüber hinaus finanzielle Anreize setzen können, diese Einladung auch anzunehmen“, schlug er vor.
Kritik an den Regierungsplänen kam von den Krankenkassen. Der Entwurf stoße zwar viele gute Regelungen an, sagte die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer. Leider stünden jedoch bei den klinischen Krebsregistern „Verantwortung, Finanzierung und Nutzen in keinem angemessenen Verhältnis“.
Spahn wies dies zurück. Gerade die Krankenkassen profitierten ja von mehr Vorsorge und Prävention, weil sie spätere Behandlungskosten sparten, sagte er. „Sie müssten hier im Gegenteil viel mehr als bisher investieren, mindestens ihre Ausgaben verdoppeln“, verlangte er. (AFP/dapd)
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