Kinder mit Lernbehinderungen sollen in Mecklenburg-Vorpommern vom neuen Schuljahr an nicht mehr auf Sonderschulen geschickt werden, sondern in der Regelschule lernen dürfen. Damit will das östliche Bundesland auf die Behindertenkonvention der Vereinten Nationen (UN) reagieren, nach der Förderschüler künftig nicht mehr abgeschoben, sondern in allgemeinen Schulen unterrichtet werden sollen. Auch andere Bundesländer müssen umdenken, denn die Bundesregierung hat ein Versprechen mit weitreichenden Folgen für die Bildungspolitik gegeben. Mit der Unterzeichnung der Konvention besiegelte sie (so zumindest die Lesart der Behindertenverbände) das Ende der Sonderschulen.
Seit knapp einem Jahr ist das neue völkerrechtliche Abkommen nun in Kraft, getan hat sich jedoch nur wenig. Dabei hat Deutschland im internationalen Vergleich in Sachen Behindertenrechte großen Nachholbedarf. Lediglich 15 Prozent der Schüler mit Förderbedarf lernen gemeinsam mit anderen Kindern. Der Rest bleibt unter sich - was sich nach Ansicht von Experten negativ auf die Entwicklung behinderter Kinder auswirkt.
Ziel des Übereinkommens ist es, die Chancengleichheit behinderter Menschen zu fördern und ihre Diskriminierung zu unterbinden.
Für die Schulen in Deutschland bedeutet die UN-Konvention, dass behinderte Kinder das Recht haben, in allgemeinen Schulen unterrichtet zu werden - gemeinsam mit nicht-behinderten Gleichaltrigen. (ki)
Hingegen steigen ihre Chancen auf einen Schulabschluss, wenn sie in der Regelschule lernen. Behinderten- und Elternverbände sind mit der Umsetzung der UN-Konvention unzufrieden. Obwohl sich fast jedes Bundesland Gedanken um die Förderschüler mache, werde das bisherige System nicht in Frage gestellt, kritisiert Sibylle Hausmanns von der Bundesarbeitsgemeinschaft "Gemeinsam leben - gemeinsam lernen": "Anstatt die Bedürfnisse des Kindes in den Mittelpunkt zu stellen, wird es dem bestehenden System angepasst". Die neue Regelung in Mecklenburg hält Hausmanns für unzureichend. Das Kultusministerium verweise nämlich auf die "personellen und finanziellen Bedingungen" - und halte sich somit Hintertürchen offen.
Das knappe Budget für Kinder mit Förderbedarf ist in den meisten Bundesländern immer noch das Hauptargument gegen den gemeinsamen Unterricht von Behinderten und Nichtbehinderten (inklusive Bildung). Nach Ansicht der Verbände dürfen Schulämter das gemeinsam Lernen jedoch laut UN-Konvention nun nicht länger blockieren, nur weil die Kosten für zusätzliche Lehrer oder technische Hilfsmittel wie Lesegeräte fehlen.
In der Tat haben Eltern behinderter Kinder dank UN-Konvention nun bessere Chancen, ihr Anliegen auch vor Gericht durchzusetzen. Weitere Unterstützung könnte ihnen ein neues Rechtsgutachten bringen, das der Sozialverband Deutschland mit anderen Verbänden am Donnerstag veröffentlicht. Es soll die Schulminister unter Zugzwang setzen. Die Bundesregierung wird erst im März 2011 zum Rapport gebeten: Dann muss sie den UN berichten, wie weit die BRD beim Thema Behindertenrechte und Sonderschulen gekommen ist.
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