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Lockerungen im Bachelor: Minister entlasten Studenten

Es darf entrümpelt werden - muss aber nicht. So in etwa lassen sich die neuen Richtlinien für das Bologna-Studium zusammenfassen. Von Jeannette Goddar

Es darf entrümpelt werden - muss aber nicht. So in etwa lassen sich die neuen Richtlinien für das Bologna-Studium zusammenfassen, die die Kultusminister am Mittwoch in Berlin Hochschulrektoren und Studierendenvertretern vorlegten. Vier Monate nach der Ankündigung der Kultusministerkonferenz (KMK), "alle Facetten der Kritik ernst zu nehmen", so die rheinland-pfälzische Fachministerin Doris Ahnen (SPD), hat die KMK neue Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Studiengängen verabschiedet.

Eindeutige Fortschritte im Sinne der Forderungen aus dem Bildungsstreik macht der Beschluss bei dem Umfang der einzelnen Module und somit bei der Anzahl an Prüfungen: Die Minister legen erstmals fest, dass ein Modul mindestens fünf ECTS-Kreditpunkte umfassen muss. Bei im Schnitt 30 zu erzielenden Punkten pro Semester werden Studierende in Zukunft höchstens sechs Prüfungen pro Halbjahr ablegen müssen.

Alle weiteren Lockerungen, auf die sich die Minister weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit am 4. Februar verständigt haben, sind "Kann-Bestimmungen." Ob und in welchen Studiengängen die Unis sie umsetzen, bleibt ihnen überlassen; ebenso ist es an den Akkreditierungsagenturen, die geänderten Regeln abzusegnen oder nicht. So "können" Prüfungen "in besonders begründeten Fällen" auch mehrere Module umfassen; oder es "kann" auf sie ganz verzichtet werden: Die Vergabe von Leistungspunkten, so die Minister, setze "nicht zwingend" eine Prüfung voraus. Eine andere Bescheinigung erfolgreicher Teilnahme wird möglich.

Selbst den sogenannten Workload zu reduzieren, steht den Universitäten künftig freier: Statt 30 soll ein Punkt 25 bis 30 Stunden Arbeit entsprechen. An der viel kritisierten Kürze des Studiums aber dürfte sich nur für wenige Studenten etwas ändern. Zwar halten die Kultusminister nun schriftlich fest, dass ein Bachelor bis zu acht Semester dauern darf. Weiterhin soll aber der Master mit einer Regelstudienzeit von zehn Semestern die Regel bleiben; nur "in Ausnahmefällen" kann er verlängert werden. Zur "Kann-Option" gelockert wurde die Möglichkeit, den Zugang zum Master durch "besondere Zugangsvoraussetzungen" zu beschränken. Künftig ist den Ländern freigestellt, Studis ein Studium nach dem Bachelor zu ermöglichen.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) kritisierte den Beschluss als "halbherzig". Um die Prüfungsbelastungen der Studenten auf ein "zumutbares Maß" zu beschränken, fehlten bislang vor allem "transparente Regelungen."

Autor:  Jeannette Goddar
Datum:  4 | 3 | 2010
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