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Medizin: Johanniskraut hat seine Unschuld verloren

Der Stimmungsaufheller aus der Natur setzt die Wirkung anderer Medikamente außer Kraft. Bei mittelschweren Depressionen ist Johanniskraut jetzt rezeptpflichtig. Von Irene Meichsner

Johanniskraut wird rezeptpflichtig.
Johanniskraut wird rezeptpflichtig.
Foto: ddp

Sie gelten als "Kassenschlager" der Selbstmedikation. Doch von den pflanzlichen Heilmitteln hat kaum ein anderes eine ähnlich steile Karriere hingelegt wie das Johanniskraut (Hypericum). In Deutschland avancierte es zur Modedroge. Es gibt Zubereitungen in Form von Säften, Ölen, Tees, Tinkturen, Pillen, Kapseln und homöopathischen Verdünnungen.

Äußerlich wird Johanniskraut bei Hautverletzungen oder leichten Verbrennungen empfohlen. Innerlich spricht man ihm eine Wirkung bei psychovegetativen Störungen, nervöser Unruhe, Verdauungsbeschwerden und Stimmungsschwankungen zu.

Als einzige Arzneimittel, die sich nicht chemisch definieren, wurden Medikamente aus Johanniskraut 1998 sogar zur Behandlung von mittelschweren Depressionen zugelassen. Allerdings ist die Freude über den Triumph nicht mehr ungeteilt. Denn er wurde von Erkenntnissen begleitet, die auch Anhängern einer "sanften" Naturmedizin die Illusion raubten, ein pflanzliches Medikament sei immer harmlos.

Patienten, die Johanniskraut nehmen, klagen bei höheren Dosierungen über Nebenwirkungen: Verdauungsstörungen, Schwindel, Hautjucken, höhere Lichtempfindlichkeit, Müdigkeit, innere Unruhe. Trotzdem gilt der Wirkstoff im Vergleich zu chemischen Antidepressiva immer noch als verträglicher.

Prekärer sind die Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten, die ihre Wirkung verlieren können, wenn sie gleichzeitig mit pharmazeutischen Johanniskraut-Extrakten eingenommen werden. Offenbar löst Hypericum den Abbau eines Enzyms in der Leber aus, das erst dafür sorgt, dass die anderen Medikamente in den Stoffwechsel gelangen. So sank bei gesunden Probanden, die Johanniskraut und den Herzmittel-Wirkstoff Digoxin einnahmen, die Konzentration des Herzmittels um ein Viertel. Ähnliche Kollisionen gab es mit dem Wirkstoff von Blutverdünnern wie Marcoumar, Aids-Mitteln und Medikamenten zur Unterdrückung der Immunabwehr, die Patienten nach Transplantationen einnehmen müssen. In Beipackzetteln wird vor solchen Wechselwirkungen inzwischen ausdrücklich gewarnt.

In Deutschland wurde für höher dosierte Johanniskraut-Präparate, die bis dahin frei verkäuflich waren, 2003 eine Apothekenpflicht eingeführt. Jetzt wurde das arzneimittelrechtliche Korsett noch einmal enger geschnürt. Fast unbemerkt von der breiten Öffentlichkeit wurden jene Johanniskrautpräparate, die zur Behandlung einer mittelschweren Depression zugelassen sind, zum 1. April 2009 verschreibungspflichtig. Damit dürfen sie von den Apotheken nur noch auf Vorlage eines ärztlichen Rezepts ausgehändigt werden.

Begründet wird die Entscheidung zunächst damit, dass die Behandlung einer mittelschweren Depression grundsätzlich in die Hände eines Arztes gehöre und nicht über eine Selbstmedikation erfolgen solle. Doch dahinter steckt mehr. Konkret gehen die Experten von einem erhöhten Suizidrisiko bei depressiven Patienten aus, die höher dosiertes Johanniskraut einnehmen wie bei den vorher schon verschreibungspflichtigen chemisch definierten Antidepressiva.

Nicht erst bei schweren, sondern auch bei mittelschweren Depressionen sei ein Suizidrisiko "grundsätzlich" gegeben, heißt es auch in der amtlichen Begründung zur Änderung der deutschen "Arzneimittelverschreibungsverordnung" (AMVV). Eigentlich ziele die Therapie darauf ab, durch eine seelische Stabilisierung dieses Suizidrisiko zu senken. Allerdings trete der positive Effekt erst nach einer mehrwöchigen "Latenzphase" ein.

In dieser Zeit erlebten Patienten oft schon eine "psychomotorische Aktivierung" erleben. Bei einer anhaltend depressiven Stimmung könnten sie so befähigt werden, einen geplanten Selbstmord in die Tat umzusetzen. Zudem sei "experimentell belegt", dass "Johanniskraut-haltige Präparate ähnliche Wirkungen auf die synaptische Übertragung von Neurotransmittern entfalten, wie sie für chemisch definierte Antidepressiva bekannt sind".

Fazit: Das erhöhte Selbstmordrisiko bei den depressiven Patienten erfordere in beiden Fällen die Kontrolle der Behandlung durch einen Arzt.

Auch einzelne Fälle von "Suizidversuchen oder Suizidgedanken" wurden dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeldet, weil sie zumindest in "zeitlichem Zusammenhang" mit der Einnahme von Johanniskraut-Präparaten standen.

Ulrich Hagemann, Leiter der Abteilung für Arzneimittelsicherheit beim BfArM zählt seit 1990 und aus Deutschland etwa 270 Berichte über Verdachtsfälle unerwünschter Wirkungen (Nebenwirkungen). Darunter seien acht Berichte, in denen "Suizidversuch" als Folge einer psychischen Reaktion genannt wird. "Todesfälle, also vollendete Suizide, sind uns im Zusammenhang mit Johanniskrautextrakt-haltigen Arzneimitteln bisher nicht berichtet worden."

Hagemann versichert, dass die Berichte nicht der Auslöser für die Rezeptpflicht gewesen seien. Er spricht von einer "Gleichbehandlung" der chemischen und pflanzlichen Antidepressiva, die nun vollzogen, aber schon zum Zulassungsverfahren in die Wege geleitet worden sei.

Von der Rezeptpflicht sind die beliebten Tees nicht erfasst. Die Entscheidung war auch nicht unumstritten. Bernd Eberwein, Geschäftsführer des Bundesverbands der Arzneimittelhersteller, bleibt überzeugt: "Eine Suizidgefahr bei Johanniskraut ist nicht gegeben." Er war Mitglied im Sachverständigenausschuss, der eine Rezeptpflicht Anfang 2008 mehrheitlich abgelehnt hatte.

Das Bundesgesundheitsministerium setzte sich ein seltener Vorgang über dieses Votum hinweg. Das alte "Sonnenwendkraut" hat seine pharmazeutische Unschuld damit definitiv verloren. Ansonsten ändert sich faktisch nicht allzu viel. Denn die Firmen brachten neue, frei verkäufliche Mittel auf den Markt.

"Laif 900 Balance" heißt ein solches Mittel der Firma Steigerwald. "Die Filmtabletten enthalten 900 Milligramm Johanniskraut-Trockenextrakt", heißt es dazu im Branchendienst "apotheke adhoc" genau wie das alte "Laif 900". "Auch die Art der Hilfsstoffe ist identisch." Da auf die Indikation der mittelschweren Depression verzichtet und die Zulassung nur für "leichte vorübergehende depressive Störungen" beantragt wurde, sei das Präparat nur apothekenpflichtig.

Bei der Firma Schwabe wurde dem nunmehr rezeptpflichtigen "Neuroplant" ein frei verkäufliches Mittel namens "Neuroplant Aktiv" hinzugesellt. Auch vom Präparat "Jarsin" des Unternehmens Cassella-med gibt es beide Varianten. Die neue Regelung könnte sich somit als stumpfes Schwert erweisen.

Autor:  Irene Meichsner
Datum:  3 | 7 | 2009
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