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Organtransplantation: Abschied von der Wartezeit

Bei der Vergabe von Spenderorganen gibt es einen Richtungswechsel. Die Länge der Wartezeit entscheidet künftig nicht mehr über die Zuteilung von Lungen, sondern die Erfolgsaussichten.

Eine Kühlbox für Spenderorgane.
Eine Kühlbox für Spenderorgane.
Foto: dapd

Burkhard Tapp ist eineinhalb Jahre alt, als er an Masern und Lungenentzündung erkrankt. Die Ärzte stellen krankhafte Erweiterungen in den Ästen der Bronchien fest, sogenannte Bronchiektasen. Als klar ist, dass seine Lunge nie mehr wieder wird gut funktionieren können, kommt er auf die Warteliste für ein neues Organ. Zehn Jahre dauert es, bis er eine passende Lunge bekommt. „Wenn ich heute auf der Warteliste stünde, könnte es sein, dass ich gar kein neues Organ mehr bekäme“, sagt Tapp, der nun seit zehn Jahren mit neuer Lunge lebt. Denn die Regeln für die Zuteilung von Lungen haben sich in Deutschland geändert: Ab dem kommenden Samstag wird es die Wartezeit als eines der Kriterien für die Zuteilung von Lungen nicht mehr geben.

Geändertes Gesetz

Das Transplantationsgesetz soll geändert werden. Die Vorsitzenden aller Fraktionen im Bundestag haben sich am 24. November darauf geeinigt, die Bürger künftig regelmäßig dazu aufzufordern, sich mit der Frage der Organspende auseinanderzusetzen und ihren Willen zu dokumentieren. So sollen die Krankenkassen ihre Mitglieder jedesmal dann, wenn sie eine neue Versichertenkarte zuschicken, auch nach der Bereitschaft zur Organspende fragen.

„Mit so viel Nachdruck wie möglich, ohne jedoch eine Antwort zu erzwingen oder Sanktionen auszuüben“, heißt es im Entwurf. Das derzeit noch geltende erste deutsche Transplantationsgesetz ist seit dem 1.12.1997 in Kraft. (nsi.)

Die Bundesärztekammer hat diese Änderungen jetzt im Deutschen Ärzteblatt bekanntgemacht. Die Verteilung der Lungen soll sich angesichts knapper Organe am größtmöglichen medizinischen Nutzen orientieren.

Die neuen Verteilungsregeln für die Lunge könnten Vorbildfunktion bekommen auch für andere Organe. Denn der Gesetzgeber hatte die Medizin und die ärztliche Standesvertretung mit dem 1997 verabschiedeten Transplantationsgesetz vor eine nahezu unlösbare Aufgabe gestellt: Nach den Kriterien Erfolgsaussicht und Dringlichkeit sollen Organe verteilt werden.

In der Praxis ist das der Versuch einer Quadratur des Kreises. Denn für viele Organe gilt: Je höher die Dringlichkeit, desto geringer die Erfolgsaussicht. Wie also sollen diametrale Kriterien zueinander gewichtet werden? Die Bundesärztekammer hatte sich in der Vergangenheit so weit wie möglich um Definitionen bemüht. Die Dringlichkeit zum Beispiel beschrieb sie als Schaden, der mit der Transplantation abgewendet werden kann. Für den Patienten wäre der größte Schaden ein vorzeitiger Tod.

Test aus den USA

Jetzt werden Erfolgsaussicht und Dringlichkeit eindeutig zueinander in Beziehung gesetzt, und zwar mit Hilfe des Lungenallokations-Score (LAS). Er stammt aus den USA und wird dort seit 2005 angewandt. Der LAS ermittelt Erfolgsaussicht und Dringlichkeit auf der Basis von mehr als 20 Laborwerten und Untersuchungsbefunden des Patienten, seinem Alter, der Körpergröße und dem Körpergewicht. Dann wird die Überlebenswahrscheinlichkeit innerhalb eines Jahres abgeschätzt: und zwar das Überleben während zwölf Monaten auf der Warteliste und für das erste Jahr nach Transplantation. Das Verhältnis der beiden Werte zueinander ergibt eine Zahl zwischen 0 und 100: Je höher, desto größer ist nach diesem Modell der Nutzen der Transplantation für den einzelnen Patienten und umso weiter vorn steht er auf der Warteliste. „Bei dem alten System kam es vor, dass Patienten zum Zeitpunkt der Transplantation schon zu krank waren, um die Transplantation zu überleben“, sagt Axel Rahmel, Ärztlicher Direktor von Eurotransplant (ET). „Dadurch gingen Spenderorgane verloren.“ ET hat seinen Sitz im niederländischen Leiden und verteilt Spenderorgane zwischen sieben Mitgliedsländern.

Kontroverse Diskussion

Die Wartezeit der Patienten wird also als Kriterium für die Vergaben von Lungen künftig entfallen und auch der Status „dringlich“ oder „hoch dringlich“. Die Wartezeit, die bei der Vergabe von Nieren, Herzen und Lebern noch immer berücksichtigt wird, ist ein nicht-medizinisches Kriterium, und ihre jeweilige Gewichtung wurde in der Vergangenheit immer wieder kontrovers diskutiert. Sie wird von Patienten und ihren Angehörigen als gerecht empfunden. Man wartete und rückte vor – wenn auch langsam.

„Bei der Lungenvergabe war die Wartezeit das wichtigste Kriterium innerhalb der Gruppen von hoch dringlich, dringlich oder als transplantabel gemeldeten Patienten“, erläutert Rahmel. Aber wenn ein Patient eine sehr schlechte Überlebenschance hat, ist auch das Organ verloren. Umgekehrt kann es Kranke geben, die trotz kürzerer Wartezeit nötiger ein Organ brauchen. Rund 600 Patienten warten derzeit in Deutschland auf eine neue Lunge, 416 Neuanmeldungen gab es für 2010, und 298 Organe konnten transplantiert werden.

Patientenverbände wie die Organisation Lungenemphysem-COPD Deutschland und der Bundesverband der Organtransplantierten hätten sich mehr Vorlaufzeit für die Vermittlung der neuen Richtlinien gegenüber Patienten gewünscht. „Es kann sein, dass ein Patient, der seit vielen Monaten in einer Klinik auf das lebensrettende Organ wartet, nun eine geringere Chance hat, ein Transplantat zu erhalten, weil die Wartezeit nicht mehr berücksichtigt wird“, sagt Jens Lingemann von der Organisation Lungenemphysem-COPD Deutschland.

Autor:  Nicola Siegmund-Schultze
Datum:  8 | 12 | 2011
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