Frau Professor Seitz, ein Kind mit Downsyndrom und ein hochbegabter Schüler sitzen in einer Klasse. Ist das Utopie?
Gar nicht. Es gibt ja einige Schulen in Deutschland, die gemeinsamen Unterricht seit mehr als 30 Jahren erfolgreich praktizieren. Die Voraussetzung ist immer, dass die Bedingungen stimmen. Also: Ausreichend Förderressourcen, genug Personal, intensive Weiterbildung der Pädagogen, zum Beispiel zur Arbeit im Team.
Simone Seitz ist Professorin für inklusive Pädagogik mit dem Schwerpunkt "Geistige Entwicklung" an der Universität Bremen. Zurzeit leitet Simone Seitz in Bremen unter anderem das Forschungsprojekt "Förderdiagnostik zwischen Integration und Selektion". (ki)
Die UN-Behindertenkonvention verlangt einen inklusiven Unterricht. De facto landen aber immer noch mehr als 80 Prozent der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf der Sonderschule. Warum?
Die Sonderschulen in Deutschland haben als Organisationsform eine lange Tradition. Und diese Struktur suggeriert bis heute, dass es zwei "Sorten" von Kindern gibt - und dass man für die förderbedürftige "Sorte" Spezialschulen braucht. Solange es diese Schulen gibt, wird auch ein Großteil der betroffenen Kinder dort unterrichtet. Wir wissen, dass es in jenen Bundesländern mit zahlreichen Sonderschulen auch viele Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf gibt. Sie haben dann eine Entlastungsfunktion für die anderen Schulen.
Das heißt, dass bei der Diagnose "Kind mit Förderbedarf" vor allem an die Auslastung der Sonderschulen gedacht wird?
Man kann das nicht den Schulen unterstellen, aber jede Organisation ist bestrebt, sich selbst zu erhalten. Klar ist auf jeden Fall, dass nicht nur die Fähigkeiten des Kindes eine Rolle spielen, wenn es um das Etikett "Sonderförderbedarf" geht. Aus Untersuchungen wissen wir, dass vor allem Kinder aus benachteiligten Familien diese Diagnose erhalten. Wenn man Lehrer fragt, warum diese besonders häufig zur Begutachtung geschickt werden, argumentieren sie unter anderem mit der fehlenden Unterstützung im Elternhaus.
Es ist aber doch gut, wenn benachteiligte Kinder individuell gefördert werden.
Prinzipiell ja, aber nicht um den Preis, hierfür dauerhaft als "förderbedürftig" etikettiert zu werden und schon gar nicht solange das für das Kind mit der Überweisung in die Förderschule endet. Viele Lehrer glauben, dass sie dem Kind etwas Gutes damit tun, aber für die betroffenen Mädchen und Jungen ist das meistens ein Drama. Es gibt Kinder, die weiterhin an der gleichen Bushaltestelle zur allgemeinbildenden Schule aussteigen - und dann heimlich zur Förderschule laufen. So groß ist ihre Beschämung über den Bildungsabstieg.
Lehrer an Förderschulen haben eine ganz besondere Ausbildung. Erweist man den betroffenen Kindern nicht einen Bärendienst, wenn man die Förderschulen komplett auflöst?
Nein. Voraussetzung ist natürlich, dass die Sonderschullehrer an die allgemeinbildenden Schulen wechseln, denn wir brauchen deren Fachkompetenz. Sie müssen gleichzeitig auf die neue Arbeit vorbereitet werden. Und wir müssen Abschied nehmen von tradierten Unterrichtsformen. In der inklusiven Bildung liegt eine Riesenchance zur Weiterentwicklung von Schule insgesamt.
Sollen auch Kinder mit schweren geistigen und körperlichen Behinderungen in die allgemeinbildende Schule gehen?
Es kann zwar im konkreten Fall eine große Herausforderung für die einzelnen Schulen sein, auch diese Kinder zu integrieren. Aber die UN-Konvention spricht da eine klare Sprache: eine Schule für alle. Allerdings kann man sicher nicht von jeder Schule von jetzt auf gleich verlangen, dass sie beispielsweise medizinische Hilfe leistet. Dafür könnte es zunächst Schwerpunktschulen geben.
Wie weit sind die Länder mit der Umsetzung der UN-Konvention?
Die meisten sind noch mit den ersten Schritten beschäftigt. Bremen ist relativ weit, hier ist das Eltern-Wahlrecht mit dem neuen Schulgesetz eingeführt worden. Das heißt, betroffene Mütter und Väter können selbst entscheiden, auf welche Schule ihr Kind gehen soll. Die Bremer Behörden waren überrascht davon, dass über 60 Prozent der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf die allgemeinbildende Schule gehen wollten. Auch Baden-Württemberg hat den Sonderschulzwang aufgehoben. Aber das heißt noch lange nicht, dass damit alle bürokratischen Hürden für die betroffenen Familien beseitigt wären.
Die Bundesländer tun sich schon schwer, das dreigliedrige Schulsystem zu reformieren. Warum sollten sie sich nun vorrangig um die vergessene vierte Säule des Systems kümmern?
Unsere Tradition der Drei- und Viergliedrigkeit führt tatsächlich dazu, dass wir bei der Umsetzung der UN-Konvention weit hinten liegen. Andere Länder sind da deutlich weiter. Der Umgang mit Heterogenität ist offenbar nicht unsere Stärke. Aber Korrekturen sind dringend nötig. Schule hat auch einen gesellschaftlichen Integrationsauftrag - und den müssen wir ernst nehmen.
Interview: Katja Irle
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