Die rund 100 staatlichen Fachhochschulen (FH) in Deutschland haben erneut Rückendeckung vom Wissenschaftsrat bekommen. Das Beratungsgremium von Bund und Ländern empfahl gestern, die bestehenden FH weiter auszubauen und die Forschung zu stärken. Außerdem sollen FH-Absolventen im öffentlichen Dienst genauso bezahlt werden wie Berufseinsteiger von der Uni. Gleichzeitig nahmen die Experten die Universitäten in die Pflicht: Sie sollen auf sogenannten Kooperationsplattformen mit den FH zusammenarbeiten, beispielsweise in der Lehrerbildung. Außerdem sollen FH-Absolventen einen "diskriminierungsfreien" Zugang zum Masterstudium und zur Promotion haben.
Der Weg zum Doktortitel ist ein alter Streitpunkt zwischen den ungleichen Hochschul-Geschwistern FH und Uni. Zwar rütteln die Experten vom Wissenschaftsrat nicht am exklusiven Promotionsrecht der Universitäten, aber für geeignete FH-Kandidaten mahnt das Gremium "eine verlässliche Perspektive" an.
Zwar ist die Zahl der Promotionen nach einem FH-Studium in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen, dennoch klagen Studierende nach wie vor über Hürden, wenn sie an der Universität einen Doktorvater suchen. Geht es nach dem Wissenschaftsrat, dann sollen Uni-Professoren künftig nicht mehr nach Lust und Laune entscheiden, ob die Studenten vom kleinen "Bruder" FH ihren Doktortitel machen dürfen oder nicht. Am Promotions-Gutachten sollen die FH-Kollegen gleichberechtigt beteiligt werden.
Die einst als "Discounthochschulen" diffamierten Fachhochschulen mit ihrem stärkeren Praxisbezug nähern sich durch den Bolognaprozess den Universitäten immer mehr an. Viele führen die "Universität" bereits im Namen, indem sie sich in "University of Applied Science" (Hochschule für Angewandte Wissenschaften) umbenennen. Mittlerweile studieren rund 30 Prozent der Studierenden an deutschen Hochschulen an einer FH.
Das Papier des Wissenschaftsrats sei zwar prinzipiell erfreulich, weil es die FH weiterentwickle, sagte der Sprecher der Fachhochschulen innerhalb der Hochschulrektorenkonferenz, Andreas Geiger, der FR. Doch dem Rektor der Hochschule Magdeburg/Stendal geht die Empfehlung an Bund und Länder noch nicht weit genug. Geiger hält beispielsweise das alleinige Promotionsrecht der Unis für "überholt". Stattdessen schlug er vor, modellhaft an forschungsstarken FH zu testen, ob es auch dort ein Promotionsverfahren geben könne.
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