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Behindertenrechtskonvention: Rücksicht steht auf dem Stundenplan

Eine Konvention der Vereinten Nationen zwingt nun auch Deutschland dazu, nicht-behinderte und behinderte Kinder gemeinsam zu unterrichten. Das Beispiel Dänemark zeigt, dass das gemeinsame Lernen auch hier Tücken hat, weil Geld fehlt.

Auch sehbehinderte Kinder können an allgemeinbildenden Schulen lernen – vorausgesetzt, es gibt genug Personal und Geld für Hilfsmittel.  Foto: dpa

Auf dem Klassenbild steht Carina ganz oben auf der Treppe, trotzdem ist sie einen Kopf kleiner als ihre Mitschüler. Die 15-Jährige ist kleinwüchsig, ihre Beine sind nicht stark, weshalb sie mit dem Elektroroller durch die Schule fährt. Vom Sportunterricht ist sie befreit. Sonst aber ist Carina mit ihrer Fröhlichkeit und ihrem Temperament ein natürlicher Mittelpunkt ihrer Klasse, selbst bei den Partys am Wochenende ist sie dabei, auch auf der Tanzfläche, solange die Kräfte reichen.

Charlotte hat es schwerer. Sie hat keine sichtbare Behinderung, doch eine harte Kindheit hat Spuren hinterlassen, auch wenn sie jetzt bei Adoptiveltern lebt, die alles für sie tun. Lesen gelernt hat sie erst in der Sechsten, das Rechnen fällt ihr schwer. Und wenn sie nicht versteht, worum es geht, kann sie sehr hitzig werden.

Der Hilfslehrer an ihrer Seite versucht dann, ihr beizustehen, doch einfach ist das nicht. Für manche Fächer muss sie die Klasse verlassen und in kleiner Gruppe Sonderunterricht bekommen, was ihren Vater bekümmert. Denn dort ist das Niveau so niedrig, dass der Abstand zu den Klassenkameraden immer größer wird. Wie soll sie den Sprung zurück schaffen?

Das ganz normale Leben

Für Oliver ist das Lernen kein Problem, aber das Hören. Ohne elektronisches Hörgerät versteht er gar nichts, und nur wenn die übrigen Schüler ihre Mikrofone einschalten, kann er mit ihnen kommunizieren. Daran müssen sie jedes Mal denken, wenn sie sich zu Wort melden, immer, wenn sie mit ihm reden. „Bei uns steht Rücksicht auf dem Stundenplan“, sagt die Klassenlehrerin Anette. Manchmal ist Oliver es leid, anders zu sein als die Kameraden. In einer Sonderschule wäre er einer unter gleichen. „Aber Oliver kann nicht sein ganzes Leben unter Hörbehinderten leben“, sagt seine Mutter. Die Volksschule bereitet ihn darauf vor.

Debatte um gemeinsames Lernen im FR-Depot

Die Frankfurter Rundschau und die Landesarbeitsgemeinschaft „Gemeinsam leben - gemeinsam lernen“ (LAG) laden für Donnerstag, 18. November, zur Debatte über die konkurrierenden Gesetzesentwürfe zur inklusiven Bildung von Landesregierung, SPD und LAG ein. Wie lässt sich das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen (Inklusion) in Hessens Schulen umsetzen?
Die Diskussion im FR-Foyer, Depot Sachsenhausen, Karl-Gerold-Platz 1, beginnt um 19 Uhr. Die Veranstaltung ist öffentlich, der Eintritt frei.
Sind Förderschulen ein Auslaufmodell? Dürfen allein die Eltern entscheiden, welche Schule ihr Kind besucht? Können Lehrer Kinder mit sehr unterschiedlichen Begabungen gut unterrichten? Und was bedeutet Inklusion für das Schulsystem, wie es heute besteht? Das sind Fragen, um die es am 18. November gehen soll.
Zu Gast sind der Rechtsanwalt Rupert von Plottnitz, der Eltern beim Kampf um einen Platz in der Regelschule vertritt, Professor Dieter Katzenbach vom Institut für Sonderpädagogik an der Goethe-Universität Frankfurt sowie Bildungsexperten von CDU, FDP und SPD.
Die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte für Menschen mit Behinderungen sagt in Artikel 24, Kinder dürften nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden. Deutschland hat diese Konvention ratifiziert.
Inklusion heißt, dass Menschen mit und ohne Behinderung so selbstverständlich wie möglich miteinander leben und lernen. Das Land Hessen und alle anderen Bundesländer sind in der Pflicht, dies umzusetzen. pgh

Carina, Charlotte und Oliver sind drei Schüler in Dänemark, die trotz ihrer Behinderungen die allgemeine Schule besuchen. Während in Deutschland nur etwa 20 Prozent der behinderten Schüler auf allgemeinbildende Schulen gehen, ist das in Dänemark der Normalfall, rund 90 Prozent tun dies. „So weit wie möglich“ sollten behinderte Kinder im allgemeinen Schulsystem bleiben“, schreibt es das Schulgesetz vor, der Sonderunterricht solle, wo nötig, so „nah wie möglich“ von Heim und Schule des Schülers stattfinden, ohne dass die Qualität darunter leide.

In manchen Fällen ist die Anpassung einfach. Carinas Klasse wurde ins Erdgeschoss verlegt, damit sie mit ihrem Roller keine Schwierigkeiten hatte. Alle neuen Schulen werden ohnedies Rollstuhl-gerecht gebaut. Bei Oliver war eine Mikrofonanlage für die ganze Klasse nötig, bei Charlotte Hilfslehrer und Sonderklassen. Auch Kinder mit Behinderung müssten schreiben und rechnen lernen und mit ihren Kameraden spielen können, heißt es in den Richtlinien des Unterrichtsministeriums. „Die meisten dieser Kinder wollen in eine gewöhnliche Schule gehen.“

Doch die „geräumige Volksschule“, die die Gesetzgeber anstreben, steht im Alltag oft vor praktischen Schwierigkeiten, die den hehren Absichten zuwiderlaufen. Dabei geht es meist ums Geld. 30 Prozent der gesamten Schulausgaben werden für diverse Formen von Spezialunterricht verschlungen. Carsten, Charlottes Vater, hat den Druck der Schulleitung erlebt, seine Tochter in eine Sonderschule zu schicken.

Denn während die Sonderlehrer an der allgemeinen Schule aus dem kommunalen Budget finanziert werden müssen, übernimmt in der Sonderschule die Region die Kosten. Carsten hat sich geweigert. „Was soll sie in einer Sonderschule? Sie ist ein normal begabtes Mädchen. Sie braucht nur Hilfe.“

Bei den Mitschülern und deren Eltern hat er volle Unterstützung gefunden. Doch auch das ist nicht selbstverständlich. Laut einer Umfrage sind fast zwei von drei Eltern gegen die Aufnahme von Kindern mit „speziellen Bedürfnissen“ in eine normale Klasse. „Ausdruck von Egoismus“ nennt dies Niels Egelund, Professor für Spezialpädagogik. „Die Eltern denken nur an ihr eigenes Kind. Wenn sie wüssten, wie nützlich es für Kinder ist, zu lernen, dass wir verschienen sind und einander stützen können!“

Jetzt versucht man in Dänemark, die steigenden Ausgaben für den Spezialunterricht zurück in die allgemeinen Schulen zu kanalisieren, und dafür dort die Hilfsangebote zu verbessern. In der Ausbildung für Volksschullehrer ist Spezialpädagogik zum Pflichtfach gemacht worden, denn man weiß, dass die Herausforderungen wachsen.

Die Zahl der Kinder mit psychischen Problemen und Verhaltensstörungen hat in den letzten zehn Jahren um 40 Prozent zugenommen – ähnlich wie in Deutschland. Auch hier steigt die Zahl der Kinder mit Lernbehinderungen seit Jahren an. Doch in den dänischen Kommunen macht man den Schulen Mut zum inklusiven Unterricht. In den Richtlinien heißt es: Sie sollten sich nicht auf die „Behinderung der Schüler fokussieren, sondern auf deren Entwicklungsmöglichkeiten“.

Autor:  Hannes Gamillscheg
Datum:  15 | 11 | 2010
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