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Illegal in Deutschland: Schule auch für Kinder ohne Pass

Der Migrations-Rat macht Druck auf Schwarz-Gelb: Alle Kinder in Deutschland sollen ohne Angst zur Schule gehen dürfen - auch die bis zu 30.000, deren Eltern illegal hier leben. Von Jeannette Goddar und Ursula Rüssmann


Foto: dpa

Berlin. Zehn lange Jahre schwieg Tselmeg. Erzählte in der Klasse nicht, warum er beim Fußball panische Angst vor Zusammenstößen hat; nicht, warum die Abschlussfahrt nach Barcelona ohne ihn stattfinden muss. Er sagte nicht, wo er wohnt und lud niemanden zu sich nach Hause ein. Und jedes Mal wenn ein Lehrer seine Tante sprechen wollte, lief ihm der Schweiß den Rücken herunter: Was, wenn sie sich verplappert? Wenn nach der bereits ausgewiesenen Mutter auch er zurück in die Mongolei müsste?

Ausgerechnet als er seine Mittlere Reife machte, gelang das Unerwartete: Mit Hilfe der Berliner Härtefallkommission bekam er ein zunächst auf zwei Jahre befristetes Aufenthaltsrecht. "Das jahrelange Schweigen war Dauerstress", erinnert sich der heute 20-Jährige, "endlich konnte ich sagen, was mit mir ist." Als die Lehrer hörten, dass einer ihrer Schüler sich mit seinem Schweigen gleichsam täglich der Abschiebung entzog, waren die "krass geschockt!", sagt Tselmeg. Der, falls das einer Erwähnung bedarf, fließend deutsch spricht und heute kurz vor der Prüfung zum Hotelfachmann steht.

Wie viele Kinder ohne Aufenthaltsstatus deutsche Schulen besuchen oder nicht, weiß niemand. Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Migration und Integration (SVR) hat nun erstmals hochgerechnet, wie viele es sein könnten: Bis zu 30000 Kinder im schulpflichtigen Alter leben demnach in Deutschland. Ein Großteil geht nicht in den Unterricht, so die Schätzung in der gestern in Berlin vorgestellten Studie "Humanität und Staatsräson - der Schulzugang von Kindern irregulärer Einwanderer".

Meldepflicht ist Hauptproblem

Aufzulisten, warum nicht, ist das Verdienst der Verfasser, die die Mercator-Stiftung beauftragt hat. Für viele der an die 30000 statuslosen Kinder scheitert die Inanspruchnahme ihres Menschenrechts auf Bildung vor allem am Aufenthaltsgesetz, dessen § 87 öffentliche Stellen - also Krankenhäuser, Schulen und Schulbehörden - verpflichtet, solche Kinder den Ausländerbehörden zu melden. Die schwarz-gelbe Koalition hat zwar in ihrem Koalitionsvertrag versprochen, die Meldepflicht zumindest für Schulen aufzuheben. Passiert ist aber bisher nichts. Und einen Vorstoß der Bundestags-SPD, von Grünen und Linken gestützt, trägt Schwarz-Gelb wie üblich nicht mit.

Aber auch die Länder bremsen. In der Innenministerkonferenz blocken sie das Aus für die Meldepflicht bisher ab. Und in den einzelnen Landesgesetzen ist das Recht auf Bildung ganz unterschiedlich verankert. In einigen Ländern gilt die Schulpflicht auch für Statuslose, in anderen haben sie das Recht auf Schulbesuch. Dennoch gibt es immer noch Ausnahmen: Baden-Württemberg, Thüringen und Sachsen verweigern Betroffenen bis heute das Recht auf Schule. Ihr Schulbesuch sei dort offenbar, so der SVR, politisch "nicht erwünscht".

Ob Eltern ihr Kind tatsächlich in der Schule anmelden, hängt in der Praxis vor allem von der Gefahr ab, enttarnt zu werden. Wer zur Anmeldung eine Meldebescheinigung braucht, ist aufgeschmissen; schon das Nennen der Anschrift bereitet Menschen, die von Abschiebung bedroht sind, Probleme. "Viele Eltern zeigen Scheinadressen vor", erklärte Traudl Vorbrodt, Mitglied der Berliner Härtefallkommission bei der Präsentation der Studie. "Dafür brauchen sie eine andere Familie, die das mitmacht - und ständig zu ihnen und der Schule Kontakt hält." Wie auch der SVR forderte Vorbrodt, aus dem Aufenthaltsgesetz endlich die Meldepflicht für Schulen zu streichen.

Länder mit klugen Lösungen

Solange das nicht geschehen sei, könnten Länder den Schulbesuch zumindest gefahrloser ermöglichen. Wie das geht, haben Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Hessen vorgemacht: In Nordrhein-Westfalen dürfen Schulen seit 2008 von ausländischen Schülern weder Pass noch Meldebescheinigung verlangen. In Hessen wurde mit der Einführung des Schulrechts für Kinder ohne legalen Status 2009 die Pflicht zur Vorlage einer Meldebescheinigung abgeschafft. Und in Hamburg erklärte das Schulministerium immerhin per Rundschreiben, mit der umstrittenen Schülerdatei, die Schulschwänzer ermitteln soll, dürften keinesfalls statuslose Kinder erfasst werden.

Autor:  Jeannette Goddar und Ursula Rüssmann
Datum:  29 | 4 | 2010
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