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Schule: Gleiche Chance für Behinderte

Die Kultusminister geben unscharfe Empfehlungen für ein „inklusives“ Schulsystem - also ein gemeinsames Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung.

Jedes Kind mit Handicap hat ein  Recht auf Unterricht mit Gleichaltrigen Nicht-Behinderten.
Jedes Kind mit Handicap hat ein Recht auf Unterricht mit Gleichaltrigen Nicht-Behinderten.
Foto: dpa

Sollen behinderte Kinder gemeinsam mit nicht-behinderten unterrichtet werden und nicht mehr in Förderschulen? In den 16 deutschen Bundesländern herrschen verschiedenen Meinungen dazu. Aber es gibt auch einen klaren Auftrag: Nach der 2008 in Kraft getretenen UN-Behindertenrechtskonvention hat jedes Kind mit einer Behinderung das Recht auf einen gemeinsamen Unterricht mit Gleichaltrigen ohne Behinderung. Nur, wie soll dieses Recht umgesetzt werden?

Eine, die das weiß, ist Cornelia von Ilsemann, die Vorsitzende des Schulausschusses der Kultusministerkonferenz (KMK). Sie ist zugleich Senatsrätin in Bremen, dem einzigen Land, das noch im Jahr, in dem die Konvention in Kraft trat, das Schulgesetz änderte. „Bremische Schulen haben den Auftrag, sich zu inklusiven Schulen zu entwickeln“, heißt es. Das taten die Schulen dann auch, viel schneller als ursprünglich geplant. Das Ziel, alle Förderschulen – außer die für Seh-, Hör- oder Körperbehinderte – bis 2017 aufzulösen, wurde vom Elternwillen flugs überholt. Zu diesem Schuljahr votierten bereits 92 Prozent der Eltern von Schülern mit Behinderung für den Besuch allgemeinbildender Schulen. Das Resultat: Die wenigen verbliebenen Förderschulen werden schlicht nicht mehr besucht. Nun ist viel früher als geplant der Umbau der Oberschulen in vollem Gange. Damit Schüler mit Defiziten angemessen betreut werden, bekommt jede Sekundarschule ein Zentrum für Sonderpädagogik und jeder Jahrgang einen für seine Schüler zuständigen Sonderpädagogen. Gekostet hat das den kleinen, hochverschuldeten Stadtstaat nicht einmal allzu viel – nämlich 100 Stellen für Pädagogen.

Gemeinsamkeit

Das Recht eines Kindes mit Behinderung auf einen gemeinsamen Unterricht mit Gleichaltrigen ohne Behinderung wurde formuliert in der UN-Behindertenrechtskonvention von 2006. Auch Deutschland ratifizierte sie. Sie trat 2008 in Kraft. Die Bundesländer sind damit verpflichtet, die „inklusive Schule“ umzusetzen.
Die Wege, auf denen das geschieht, sind unterschiedlich. Während die einen Länder die Förderschulen auflösen wollen, setzen die anderen auf eine Kooperation von Förder- und Regelschulen. Zur Zeit besuchen nur 20 Prozent von Kindern mit besonderem Förderbedarf eine Regelschule.

Als Cornelia von Ilsemann vor wenigen Tagen die Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur Inklusiven Bildung vorstellte, wurde deutlich: So schnell und gründlich wie in Bremen hat kein Land sein Schulsystem umgestaltet – und vor allem: Das darf auch so bleiben. Auf 23 Seiten hat die KMK das Bild einer inklusiven Schule gezeichnet, ohne irgendwen zu irgendetwas zu verpflichten. Zwar entspräche es „grundsätzlich dem Wohl aller Kinder und Jugendlichen, dass sie gemeinsam lernen“, heißt es in der Empfehlung, aber auch: Es bleibe „den Ländern überlassen, inwieweit sich Förderschulen für Kinder und Jugendliche ohne Behinderungen öffnen“.

Der Vorsitzende der KMK, Bernd Althusmann (CDU), sagte es deutlicher: „Es gibt Länder, in denen Eltern für den Erhalt der Sonderschulen demonstrieren – und solche, in denen sie dafür auf die Straße gehen, dass alle gemeinsam unterrichtet werden. Diesen Unterschieden müssen wir Rechnung tragen.“ Für sein eigenes Land Niedersachsen sicherte er zu, bis 2017/18 die „barrierefreie, gleichberechtigte Teilhabe“ am Schulsystem zu verwirklichen. Gebraucht würden außer massiven Investitionen vor allem Lehrer, die für den inklusiven Unterricht aus- oder fortgebildet wurden. „Wir brauchen dringend qualifiziertes Personal“, konstatierte Althusmann, und: „Das ist kein Thema für die Kurzstrecke“.

Zurzeit lernen acht von zehn Schülern in Deutschland, denen ein so genannter Förderbedarf attestiert wurde, an Förderschulen. Drei von vier verlassen die Schule ohne Abschluss. Das ergab eine Studie des Essener Bildungsökonomen Klaus Klemm. In Schleswig-Holstein und Brandenburg standen im Jahr 2008 gar neun von zehn Förderschul-Absolventen ohne Abschluss da. Etwa jeder zweite Schüler an einer Förderschule wird aber gar nicht wegen einer Behinderung im engeren Sinne untergebracht, sondern weil ihm eine sogenannte „Lernschwäche“ attestiert wurde. Besonders für diese Schüler hat Klemm nachgewiesen, dass sie im gemeinsamen Unterricht zu weit besseren Ergebnissen kommen.

Kritik an der KMK-Empfehlung üben vor allem die Vertreter der Betroffenen. Hubert Hüppe, Behindertenbeauftragter der Bundesregierung, vermisste bei dem Fachgespräch, zu dem die KMK eingeladen hatte, Antworten auf so ziemlich alle Fragen, die Eltern und Schüler bewegen: „Heißt das, dass morgen alle Kinder an eine Regelschule gehen können? Und können sie auch zwischen den Bundesländern umziehen?“

Marianne Hirschberg vom Deutschen Institut für Menschenrechte stellte das Beharren der Kultusminister auf das Recht der Eltern, sich für oder gegen Inklusion zu entscheiden, in Frage: „Es gibt kein Elternwahlrecht für dem Besuch einer Förderschule. Davon steht nichts in der UN-Konvention.“ Eva-Maria-Thoms vom Kölner Elternverein mittendrin e.V., der mit Verve für Inklusion eintritt, kommentiert die Empfehlung so: „Es reicht nicht, wenn die Kultusminister wohlklingende Beschreibungen inklusiver Bildung formulieren – wenn an keiner Stelle festgelegt wird, dass und wie die Bundesländer die Inklusion auch umsetzen müssen.“

Das allerdings, konstatierte Cornelia von Ilsemann, sei gar nicht die Aufgabe: „Die KMK ist keine Organisation, die für die Länder etwas regelt. Aber das Bild, wie Inklusion aussieht, ist gesetzt. Und die Länder werden daran gemessen werden.“

Autor:  Jeannette Goddar
Datum:  2 | 12 | 2011
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