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Sonderschulen: "Eingewiesen wie in eine Anstalt"

Eltern allein sollen entscheiden, welche Schulform für ihren behinderten Nachwuchs die richtige ist, findet Professor Hans Wocken.

Wocken ist Professor für Lernbehindertenpädagogik in Hamburg.
Wocken ist Professor für Lernbehindertenpädagogik in Hamburg.
Foto: privat

Herr Wocken, Baden-Württemberg will die Sonderschulpflicht abschaffen. Ist das schon das Ende der Sonderschulen?

Die Abschaffung der Sonderschulpflicht ist nahezu sensationell, eine unglaubliche Wende in der Schulpolitik. Allerdings hat Kultusminister Helmut Rau (CDU) nur einen ersten Schritt getan, dem weitere folgen müssen - und zwar nicht nur in Baden-Württemberg, sondern bundesweit.

Zur Person

Hans Wocken ist Professor für Lernbehindertenpädagogik in Hamburg. Die Konvention der UN über die Rechte von Behinderten ist seit Januar 2009 in Deutschland gültig. Sie verpflichtet die Unterzeichner dazu, "dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern alle Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen können."

Nämlich?

Erstens müssen Eltern ein wirklich verbindliches Wahlrecht bekommen. Sie und nicht irgendeine Expertenkommission, wie jetzt in Baden-Württemberg geplant, sollen entscheiden, wo ihr Kind unterrichtet wird. Zweitens müssen die Bundesländer dann auch die Ressourcen für den gemeinsamen Unterricht zusichern. Es darf nicht sein, dass Eltern für ihr behindertes Kind zwar die allgemeine Schule wählen können, es dann aber keine Unterstützung durch Sonderpädagogen gibt.

Gilt die Sonderschulpflicht in allen Bundesländern?

Ja, ausnahmslos. Zwar wird in dieser Frage seit der Ratifizierung der UN-Konvention, die das gemeinsame Lernen von behinderten und nichtbehinderten Kindern vorsieht, in vielen Kultusministerien herumgedruckst und die Realität verharmlost und beschönigt. Aber Fakt ist: Kinder werden in Sonderschulen eingewiesen wie in eine Anstalt. Da gibt es einen förmlichen Beschluss einer Behörde, der den Eltern sagt: Ihr Kind hat sonderpädagogischen Förderbedarf und muss deshalb die Sonderschule besuchen. Das gilt in allen Bundesländern: Sonderschule ist nicht freiwillig, sondern Pflicht!

Die UN-Konvention formuliert die inklusive Bildung als Menschenrecht. Was bedeutet das für unser Schulsystem?

Das hat gravierende Folgen, auch für die Rechtsprechung. Wenn das gemeinsame Lernen ein Menschenrecht ist wie etwa das Recht auf Leben oder Freiheit, dann darf man es nicht länger an die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen binden. Man kann nicht länger sagen: Ihr Kind kann die allgemeine Schule nicht besuchen, weil wir zu wenig Förderstunden haben. Der so genannte Ressourcenvorbehalt, den Gerichte immer wieder anführen, muss nun vom Tisch.

Warum gehen in skandinavischen Ländern bis zu 90 Prozent der behinderten Schüler auf Regelschulen und in Deutschland nur knapp 16 Prozent?

Das hat historische und kulturelle Gründe. Die skandinavischen Länder haben eine starke sozialstaatliche Tradition mit dem Ziel der Chancengleichheit. Und in Italien gibt es einen gesamtgesellschaftlichen Konsens, Behinderte nicht zu separieren. In Deutschland lebt hingegen in der Schule die Tradition der Stände- und Klassengesellschaft fort, die sehr auf ihre Privilegien achtet. Deshalb hält man ja auch am Heiligtum des Gymnasiums fest.

Warum sollte gerade das Gymnasium ein Integrationshemmer sein?

Eine inklusive Schule für alle bedeutet letztlich, dass Eltern ihre behinderten Kinder auch aufs Gymnasium schicken können. Das passiert bisher sehr selten, weil die Hürden hier am höchsten sind, an Grundschulen und Gesamtschulen hingegen am niedrigsten. Es gibt nur ganz wenige Fälle, wo Gymnasien auch geistig behinderte Kinder integriert haben. Nimmt man die UN-Konvention aber ernst, dann kann das nicht so bleiben. Dann müssen wir unser Schulsystem komplett umbauen zu einer Schule für alle Kinder.

Dann würde die UN-Konvention das schaffen, was linke Bildungspolitiker seit Jahrzehnten vergeblich versuchen?

Schon möglich. Allerdings würde ich zurzeit nicht der Abschaffung von Gymnasien und Sonderschulen das Wort reden.

Sie rudern zurück?

Nein, aber man sollte diesen Schulen durchaus noch für einige Jahre ein Bestandsrecht zusichern. Allerdings muss gewährleistet sein, dass Eltern mit behinderten Kindern nicht länger gezwungen werden, sie gegen ihren Willen auf eine Sonderschule zu schicken.

Selbst die UN-Konvention lässt die Sonderschulen als Ausnahmen gelten. Gibt es nicht Kinder, für die genau diese Schulform die beste ist?

Das sehe ich anders. Ein wirklich inklusives Bildungssystem ist für alle Kinder geeignet. Aber wenn am Ende in Deutschland noch etwa 20 Prozent der Kinder mit Behinderung auf eine Sonderschule gingen, fände ich das akzeptabel.

Wie lange wird dieser Prozess dauern?

Mindestens zehn Jahre, dann aber sollten 80 bis 90 Prozent der behinderten Kinder in Regelschulen unterrichtet werden. Ich habe viele Schulreformen über Jahrzehnte hinweg verfolgt und weiß, dass man dafür einen sehr, sehr langen Atem braucht - und vielleicht auch bereit sein muss, nicht immer auf Vollkommenheit zu pochen.

Interview: Katja Irle

Datum:  8 | 5 | 2009
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