Eine einzige Akte kann zum Sprengstoff werden", sagt Professor Christoph Cornelißen von der Universität Kiel. Als Vorstandsmitglied im Verband der Historikerinnen und Historiker Deutschlands beobachtet der Zeitgeschichts-Forscher deshalb mit Argwohn das Ringen in der Bundesregierung um die Freigabe von Verschlussakten für die historische Forschung.
Vor drei Jahren hatte eine Arbeitsanweisung von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) den Streit ins Rollen gebracht. Verschlussakten aller Bundesbehörden sollten demnach grundsätzlich nach 30 Jahren für Forschungszwecke zur Verfügung stehen - es sei denn, es hätte jemand begründete Einwände.
Später nahm Schäuble diese praktikable Regelung zurück, angeblich vor allem auf Druck aus dem Auswärtigen Amt. Nun sollte jede Verschlussakte vor der Freigabe von sämtlichen beteiligten Stellen geprüft werden.
"Man kann sich leicht vorstellen, wie schwierig das wird, überhaupt die Rechtsnachfolger der zuständigen Abteilungen zu finden zumal, wenn ausländische Partner wie Geheimdienste beteiligt waren", erklärt Cornelißen. Im Grunde, so der Historiker, bedeute dieses Vorgehen "ein Verschlusssiegel für immer".
Dass diese Regelung unpraktikabel ist, hat sich inzwischen herumgesprochen. Jetzt setzen Kanzleramt, Außen- und Verteidigungsministerium auf eine generelle Verlängerung der Sperrfrist auf 50 Jahre. Das geht aber selbst Schäuble zu weit: Die Regelung werde "dem rechtspolitischen Ziel nicht gerecht", einen leichteren Zugang zu den Akten schaffen, sagte er dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel".
Eine Arbeitsgruppe solle noch vor der Bundestagswahl im September zu einer Lösung kommen, sagt ein Sprecher des Innenministeriums der FR. Schäuble setzt sich dabei für ein Stufenmodell ein: Bis Ende 2012 sollen demnach alle Dokumente des Bundes aus den Jahren bis 1959 überprüft und freigegeben werden, bis Ende 2018 Akten bis ins Jahr 1979, bis Ende 2024 alle Unterlagen bis ins Jahr 1994.
Zeithistoriker Christoph Cornelißen ist skeptisch, dass es zu einer liberalen Lösung kommt, wie sie etwa in den skandinavischen Ländern praktiziert wird. Dort sind alle Unterlagen ohne Prüfung sofort nach Ende der Sperrfrist zugänglich mit ganz wenigen Ausnahmen.
Was die Aktenpraxis in Deutschland betrifft, so unterstellt Cornelißen den Behörden durchaus eine "gewisse Faulheit". Die Aktenfreigabe bedeute Mehrarbeit, die den Mitarbeitern "im Zweifel nur Ärger ins Haus" bringe. Schließlich könne bereits eine einzige Akte, wie jüngst im Fall Benno Ohnesorg geschehen, für erheblichen Sprengstoff sorgen.
Auch Jahrzehnte nach solch brisanten Ereignissen dürften viele Unterlagen neue Fakten ans Tageslicht bringen, die bis in die Politik der Gegenwart nachwirken könnten. "Detonationen sind möglich", sagt Cornelißen. Deshalb seien vor allem beim Verfassungsschutz kaum Unterlagen zur historischen Analyse freigegeben. "Da kommt selbst ein Stefan Aust, Ex-Chef des "Spiegel", oft nicht weiter" von weniger prominenten Forschern ganz abgesehen.
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