Rostock. In der Berufungsverhandlung um die Herausgabe tiefgefrorener Eizellen an eine junge Witwe aus Neubrandenburg ist die Entscheidung vertagt worden. Die 29-Jährige streitet seit Montag in zweiter Instanz vor dem Rostocker Oberlandesgericht (OLG) gegen eine Klinik, die mit Samenzellen injizierte Eizellen der Frau zurückhält.
Der Vorsitzende Richter, Peter Winterstein, sprach von einer "ungeheuer schweren Entscheidung" und verwies auf die ethische Bedeutung des Falles. Nach Anhörung beider Parteien soll die Entscheidung am 7. Mai verkündet werden.
2001 gebar eine Japanerin ein Baby, das mit dem tiefgefrorenen Samen ihres gestorbenen Mannes gezeugt wurde. Der Vater war zum Zeitpunkt der Geburt zwei Jahre tot. Er hatte sein Sperma vor einer Krebstherapie einfrieren lassen.
Nach langem rechtlichen Kampf wurde 1997 einer damals 31-jährigen Britin erlaubt, tiefgefrorene Spermien ihres toten Manns nach Belgien zu exportieren. Das Berufungsgericht stellte jedoch fest, dass die Spermien ohne dessen schriftliche Genehmigung gar nicht hätten eingefroren werden dürfen. Der Mann war 1995 gestorben. Nach künstlicher Befruchtung kam das erste Kind 1998 zur Welt, 2002 das zweite.
Das Schicksal einer damals vier Jahre alten US-Amerikanerin, die nach dem Tod ihres Vaters gezeugt wurde, sorgte 1995 für Schlagzeilen. Die Sozialbehörde verweigerte ihr zunächst eine Waisenrente, schließlich wurde ihr aber finanzielle Unterstützung zugestanden.
Nach dem Herztod ihres Ehemanns während der Flitterwochen 1999 ließ eine Spanierin dem Toten in Buenos Aires eine Samenprobe entnehmen. Die 30-Jährige hatte sich wenige Stunden nach dem Tod ihres Mannes mit einem argentinischen Richter in Verbindung gesetzt, der die außergewöhnliche Operation genehmigte. dpa
Klinik gibt Eizellen nicht frei
Die Eizellen waren im März 2008 in der Klinik mit Samenzellen des Ehemannes zusammengebracht worden. Der Mann starb kurz darauf bei einem Motorradunfall. Seitdem kämpft die Frau darum, dass ihr die Eizellen übergeben werden. Die Klinik verweigert die Herausgabe mit der Begründung, laut Embryonenschutzgesetz sei künstliche Befruchtung mit dem Samen Toter verboten. Die Klinik fürchtet, wegen Beihilfe zu einer strafbaren Handlung belangt werden zu können. Das Landgericht Neubrandenburg gab der Klinik in erster Instanz recht.
Richter Winterstein sagte zu Beginn der Berufungsverhandlung, auch nach Vorberatungen sei die Entscheidung des Gerichtes noch offen. Zwar sei das Urteil der ersten Instanz gut begründet, jedoch zeichne sich in der Berufung noch keine klare Linie ab.
Das Landgericht Neubrandenburg hatte in seiner Urteilsbegründung argumentiert, dass zu Lebzeiten des Mannes die Befruchtung der insgesamt neun Eizellen nicht abgeschlossen gewesen sei, sondern dass sie nur zum sogenannten Vorkern-Stadium gelangten. Erst beim Auftauen werde die Befruchtung abgeschlossen. Die Anwältin der Witwe entgegnete am Montag, der Befruchtungsprozess werde nach dem Auftauen ohne weitere medizinische Eingriffe weitergehen, daher könne bereits von einer Befruchtung gesprochen werden.
Die Anwältin widersprach auch der Annahme, das geplante Vorgehen ihrer Mandantin gefährde das Wohl des auf diesem Weg gezeugten Kindes. Während herkömmlicher Schwangerschaften könnte das Kindeswohl auch gefährdet sein, etwa wenn eine Frau psychische Probleme bekomme. "In solchen Fällen würde auch keiner auf die Idee kommen, dass es besser wäre, wenn das Kind nicht geboren wird."
Vertreter der beklagten Klinik kündigten an, nicht in Revision zu gehen, sollte zugunsten der Witwe entschieden werden. In dem Fall würde der Klinik die rechtliche Verantwortung abgenommen. Inzwischen habe das Krankenhaus in seine Verträge einen Passus aufgenommen, wonach Eizellen beim Tod eines Partners vernichtet werden, sagte der Leiter der Frauenklinik, Roland Sudik, am Rande der Verhandlung.
Sudik zufolge gehe die ethische Bedeutung dieses Themas über den aktuellen Fall hinaus. Als Beispiel führte er Soldaten an, die vor einem Einsatz ihren Samen einfrieren lassen könnten, damit ihre Frau ein Kind bekommen kann, falls sie ums Leben kämen. Durch das Einfrieren von Eizellen könnten gar Generationen "übersprungen" werden. Laut Sudik gibt es noch keine Erfahrungen, wie lange Eizellen im Vorkern-Stadium eingefroren bleiben können. Spermien jedoch blieben nahezu unbegrenzt haltbar.
Die Anwältin der Witwe betonte, sie werde im Falle einer Niederlage Revision beim Bundesgerichtshof beantragen. Winterstein sagte, aufgrund der Bedeutung des Verfahrens, für das es keine Präzedenzfälle gebe, werde das Gericht auf jeden Fall eine Revision zulassen. (ddp)
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