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Tierversuche: Ein Leben für die Forschung

Längst gibt es Ersatzmethoden - trotzdem leiden Millionen Versuchstiere im Labor. Dank weicher Rechtslage könnten es noch mehr werden. Von Yvonne Globert

Lange üblich: Pyrogentest an Kaninchen.
Lange üblich: Pyrogentest an Kaninchen.
Foto: Getty Images

Es klingt so sympathisch: Die EU wird zum Tierfreund. Zumindest im Fall von Menschenaffen, so legt der erste Blick auf eine neue "Richtlinie zum Schutz von Versuchstieren" nahe, sollen Experimente künftig absolut tabu sein. Was aber ist mit Hund, Katze und Maus? Keine Sorge: Auch an sie ist gedacht, im Prinzip. Denn auch das lässt sich in der neuen Richtlinie nachlesen: Die Zahl "aller" Tierversuche und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten sollen "auf ein Minimum" schrumpfen. Sagt die EU. Zumindest möchte sie, dass wir das glauben.

Denn tatsächlich wurde das Regelwerk binnen zwei Jahren kräftig durchgewalkt und bleibt weit hinter dem zurück, was es hätte leisten können: Dass Versuche an Menschenaffen bald der Vergangenheit angehören sollen, ist nur ein schwacher Trost - und ohnehin nur die halbe Wahrheit: Denn Experimente mit Schimpanse, Orang-Utan und Gorilla finden schon seit 1991 kaum noch in europäischen Laboren statt. Und sofern sich für uns Menschen eine lebensbedrohliche Situation ergibt, sind selbst sie nicht gänzlich ausgeschlossen.

EU-Richtlinie

Eine neue Tierversuchsrichtlinie, die für mindestens zwölf Millionen Labortiere in den 27 EU-Mitgliedsstaaten gelten soll und im Mai vom Ministerrat präsentiert wurde, steht kurz vor ihrer endgültigen Verabschiedung.

Kritiker bemängeln, dass eine erste von der EU-Kommission vorgelegte Fassung nach dem Widerstand nicht zuletzt europäischer Forschungseinrichtungen deutlich an Schärfe verloren hat. Versuche etwa, die Tieren massive Schmerzen verursachen, sind nach wie vor erlaubt. Nur sie und Experimente an Primaten bleiben genehmigungspflichtig. (yg)


Foto: FR-Infografik

Für alle übrigen Tiere und damit auch Affenarten gilt: Experimente sind weiter und fast ohne Einschränkung erlaubt. Entsprechend wird reger Gebrauch gemacht: Erst vor Kurzem hatte das Bremer Verwaltungsgericht einen Versuchsstopp aufgehoben; der Hirnforscher Andreas Kreiter kann sich weiter Hoffnung machen, an Makaken herumexperimentieren zu dürfen.

Strengere Regelungen, so schätzen Experten, kommen mit dem neuen EU-Recht allein auf die osteuropäischen Länder zu, die in Sachen Tierschutz nahezu bei Null anfangen. "Hierzulande aber bedeutet die neue Richtlinie in einigen Punkten einen Rückschritt", sagt der Biologe Manfred Liebsch von der Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch (Zebet), die in Berlin am Bundesinstitut für Risikobewertung angesiedelt ist. Nur zwei Beispiele: Wollten Mitgliedsstaaten Regelungen erlassen, die über das EU-Werk hinausgehen, indem sie beispielsweise alle Affenversuche verbieten würden, kassierte Europa die nationale Vorschrift wieder ein: Strengere Vorgaben, die in der Vorgängerversion noch zulässig waren, kommen der Gemeinschaft nicht mehr in die Tüte.

Auch extremen Versuchen, die einem Tier über einen längeren Zeitraum schwere Schmerzen zufügen, wollte die Gemeinschaft ursprünglich einen Riegel vorschieben. Nachdem wissenschaftliche Institutionen heftig intervenierten, verschwand der entsprechende Passus. Erlaubt sind solche Versuche noch immer. Die weichgespülte Version steht somit im krassen Widerspruch zu dem, was sie eigentlich erreichen will: die Zahl der Versuchstiere zu reduzieren. Schon jetzt werden europaweit jedes Jahr an mindestens zwölf Millionen Tieren Versuche durchgeführt. Tendenz steigend: Allein Deutschland zählte laut Bundeslandwirtschaftsministerium 2008 knapp 2,7 Millionen Versuchstiere; 1996 waren es noch rund 1,5 Millionen. Nahezu alle starben im Labor.

Und noch eine Zahl treibt den Tierschützern gerade die Zornesröte ins Gesicht: 54 Millionen. Sie entspricht zugegebenermaßen einem "worst case"-Szenario, wie es unlängst der Toxikologe Thomas Hartung errechnet und vor einigen Monaten in "Nature" veröffentlicht hat. Behält er recht, könnten durch die Umsetzung des sogenannten "Reach"-Programms - dabei handelt es sich um eine neue europäische Chemikalienverordnung - Labortiere bald in Massen ums Leben kommen. "Reach" schreibt Firmen vor, europaweit sämtliche Altchemikalien, die vor 1981 auf den Markt kamen, auf ihre Toxizität neu zu bewerten. Ein klassisches Anwendungsfeld von Tierversuchen, also. Das weiß auch die EU, die selbst "nur" mit bis zu 3,9 Millionen Labortieren kalkuliert.

So oder so bleibt die Zahl von Experimenten enorm. Hochgetrieben hat sie vor allem die biomedizinische Grundlagenforschung: Mehr als jeder zweite Versuch kommt hier zum Einsatz. "Inzwischen verbrauchen wir hierzulande wieder so viele Versuchstiere wie zuletzt vor 25 Jahren", sagt Manfred Liebsch. Nicht nur für ihn liegt deshalb die Frage auf dem Tisch, ob es Forschern beim Thema Tierversuch nicht schlicht zu leicht gemacht wird. Dabei legt das Tierschutzgesetz, um bei der Situation im eigenen Land zu bleiben, dies nicht unbedingt nahe: Jeder Versuch, den ein Wissenschaftler an einem Wirbeltier durchführen möchte, ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Konkret heißt das: Er muss schon gute Argumente dafür vorbringen, dass sein Vorhaben "für den wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn unerlässlich" und das Leiden von Tieren unvermeidbar ist.

Doch es gibt berechtigte Zweifel daran, dass hier die nötige Balance zwischen Nutzen und Leiden gewahrt bleibt. Roman Kolar, stellvertretender Leiter der Akademie für Tierschutz, befragte unlängst Genehmigungsbehörden und die sie beratenden Tierschutzkommissionen nach dem Verhältnis der genehmigten Anträge zur Zahl abgelehnter Fälle. Das Ergebnis war eindeutig: In 96 Prozent der Anträge setzten sich die Wissenschaftler durch. Für Kolar ein klarer Hinweis auf eine zu laxe Genehmigungspraxis: "Da kann doch gar nicht jeder Versuch wirklich von Bedeutung sein."

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Autor:  Yvonne Globert
Datum:  16 | 6 | 2010
Seiten:  1 2 3
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