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Transplantationen: Mehr Sicherheit bei Herz und Leber

Eine neue EU-Richtlinie soll vergleichbare Mindeststandards für Verpflanzungen sichern. Das Europäische Parlament berät. Von Nicola Siegmund-Schultze

Organverpflanzung
Organverpflanzung
Foto: FR/Budziak

Roland F. ist 51 Jahre alt und hat einen Herzinfarkt überlebt. Aber sein krankes Herz wird sich nicht wieder erholen. Und so steht Roland F. auf der Warteliste für ein neues Organ und überbrückt die Zeit bis zur Transplantation im Krankenhaus mit Hilfe eines künstlichen Herzens.

Der Saarländer ist einer von rund 780 Patienten, die derzeit in Deutschland auf neue Herzen warten, jährlich aber stehen nur 360 bis 380 zur Verfügung. Im Schnitt sterben täglich drei Menschen in Deutschland, die auf der Warteliste für ein fremdes Organ stehen.

Die Chance, ein Organ zu erhalten, unterscheidet sich erheblich zwischen den 27 Mitgliedsstaaten der EU: Spanien belegt mit 34 Spendern pro Million Einwohnern seit langem einen Spitzenplatz bei den Organspenden, Rumänien komme gerade mal auf einen Organspender pro Million Einwohner, heißt es in einem Bericht der Europäischen Kommission.

Deutschland firmiert mit 14,9 Spendern pro Million Einwohner (2009) international im unteren Drittel. Nicht berücksichtigt sind dabei Organe, die lebend gespendet werden, also Nieren und Teillebern.

Sicherheit menschlicher Organe

Nicht nur die Zahl, auch die Qualität der gespendeten Organe, der Transplantation und der Nachsorge differieren erheblich zwischen EU-Mitgliedsländern, teilweise aber auch innerhalb eines Landes. Ein Problem, das die Europäische Kommission bereits vor Jahren erkannt hat.

Basierend auf dem EG-Vertrag, nach dem Gesundheitsschutzmaßnahmen in gewissem Rahmen harmonisiert werden dürfen, erarbeitete die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über Qualität und Sicherheit menschlicher Organe.

Das Europäische Parlament wird am Mittwoch in erster Lesung darüber beraten, mit einer Zustimmung werde gerechnet, heißt es aus Straßburg. Nahezu ängstlich hatten die deutschen Transplantationsmediziner und die ärztliche Selbstverwaltung die EU-Richtlinie erwartet:

Sie fürchteten, die Richtlinie werde zusätzlich staatliche Zulassungs- und Aufsichtsbehörden vorschreiben, die die Qualitätsstandards setzen und kontrollieren sollten und durch erhöhten bürokratischen Aufwand zum Hemmschuh für die Transplantationsmedizin werden.

"Die Richtlinien lassen diese Befürchtung überflüssig erscheinen", sagt Peter Liese, gesundheitspolitischer Sprecher der christdemokratischen EVP im Europäischen Parlament, zur Frankfurter Rundschau. Die EU-Kommission, die den Vorschlag zur Richtlinie über Qualität und Sicherheit von Organen menschlichen Ursprungs erarbeitet hat, habe die Einwände zahlreicher Mitgliedsstaaten, darunter auch Deutschland, berücksichtigt.

Heikle Themen vom Tisch

"Die Diskussion in den verschiedenen EU-Gremien hat ergeben, dass eine rechtlich verbindliche Direktive der EU nur die Rahmenbedingungen für die Qualität und Sicherheit von Organen festlegen kann", sagt Peter Liese. "Maßnahmen zur Erhöhung der Anzahl der Organspenden werden als Empfehlung in einen Zehn-Punkte-Aktionsplan der EU aufgenommen werden, der nicht verbindlich für die EU-Länder sein wird. Die Verträge der Europäischen Gemeinschaft geben keine Rechtsgrundlage, das Problem der Organknappheit direkt zu adressieren."

Damit sind verpflichtende Regelungen zu einigen ethisch heiklen Themen der Organspende vom Tisch. So hatte die EU-Kommission in früheren Entwürfen zum Beispiel eine Lockerung der Voraussetzung für die Lebendorganspende als Option genannt, um mehr Organe verpflanzen zu können.

Im Gegensatz zu anderen EU-Ländern, wo auch fremde Personen ein Organ spenden können, beschränkt das deutsche Transplantationsgesetz den Kreis der Lebendorganspender auf nahe Verwandte und andere Personen, die dem Empfänger persönlich besonders nahe stehen. Diese Regelung soll jeglicher Form des Organhandels vorbeugen.

In Deutschland gebe es derzeit schon hohe Standards für die Beurteilung der Qualität eines Organs, auch die Rückverfolgbarkeit der Organe sei gewährleistet. "Die Vorteile für Deutschland bestehen in erster Linie darin, dass sich durch eine Angleichung der Qualitätsstandards die Kooperationsmöglichkeiten mit Ländern erweitern könnten, bei denen diese Standards bislang nicht umgesetzt werden konnten", sagt Liese.

Als großen Erfolg wertet er, dass in der Richtlinie die freiwillige, unentgeltliche Organspende und das Verbot des Organ-Handels für alle EU-Mitgliedsländer festgeschrieben wird. "Es gab in diesem Punkt innerhalb des EU-Ministerrats erheblichen Widerstand," sagt Liese.

Organspende nach Herzstillstand

Die Weltgesundheitsorganisation schätzt, dass fünf bis zehn Prozent der 67000 Nieren, die jährlich verpflanzt werden, gekauft worden sind.

Auch die deutsche Regelung, dass der Hirntod eine Voraussetzung für die Organspende sein soll, wird weiterhin Bestand haben. Es hatte einen Antrag der Liberalen im europäischen Parlament gegeben, die Organspende auf Menschen auszuweiten, bei denen nur der Herzstillstand festgestellt worden ist, nicht aber der Hirntod. In vielen Ländern Europas, auch des Eurotransplant (ET)-Verbundes, entnehmen Ärzte Organe von solchen Non-Heart-Beating-Donors.

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Autor:  Nicola Siegmund-Schultze
Datum:  18 | 5 | 2010
Seiten:  1 2
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