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Verfassungsbeschwerde: Karlsruhe hat keine Einwände gegen Cern

Die Karlsruher Richter haben offensichtlich keine Angst vor Schwarzen Löchern. Sie nehmen eine Verfassungsbeschwerde gegen das Cern nicht zur Entscheidung an.

Cern-Anlage in Meyrin in der Nähe von Genf. (Archiv).
Cern-Anlage in Meyrin in der Nähe von Genf. (Archiv).
Foto: Foto: dpa

Karlsruhe. Die Karlsruher Verfassungsrichter haben offensichtlich keine Angst vor Schwarzen Löchern. Sie nahmen jedenfalls eine Verfassungsbeschwerde gegen Versuchsreihen am europäischen Teilchenforschungszentrum Cern nicht zur Entscheidung an.

Die Klägerin befürchtet, dass in einem Beschleunigerring am Cern beim Zusammenprall kleinster Teilchen Schwarze Löcher entstehen und damit die Erde zerstört wird. Wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag mitteilte, hat es keine Einwände gegen Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen. Dort hatte die Klägerin mit einem Eilantrag bereits erfolglos verlangt, dass die Bundesrepublik die Versuche stoppt. Die Frau ist Deutsche, lebt aber in Zürich. Etwa 220 Kilometer entfernt, im Kanton Genf, befindet sich der Sitz des Cern.

Zu der Anlage gehört der größte Teilchenbeschleuniger der Welt - der "Large Hadron Collider" (LHC). Der 27 Kilometer lange Ringtunnel befindet sich etwa 100 Meter unter der Erdoberfläche und reicht bis nach Frankreich. (dpa)

Mit dem Teilchenbeschleuniger zur Weltformel

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Datum:  9 | 3 | 2010
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