Die Studiengebühren hat sie abgeschafft, die Verfasste Studierendenschaft auf den Weg gebracht. Mit einem anderen Wahlversprechen aber bricht Theresia Bauer von den Grünen: Die baden-württembergische Wissenschaftsministerin will den Hochschulen doch nicht vorschreiben, dass sie für friedliche Zwecke forschen sollen.
Heute beschäftigt sich der Landtag in erster Lesung mit dem neuen Gesetz für das Karlsruher Institut für Technologie (KIT). Der angestrebte Paragraf für den Frieden, die sogenannte Zivilklausel, wird darin wohl wieder nicht aufgenommen. Keine Forschungsverbote, so lautet die Begründung aus dem Ministerium. Aus dem Mund von Theresia Bauer klang das einmal ganz anders.
Das KIT ist ein besonderer Fall. Es entstand aus dem Zusammenschluss der Universität Karlsruhe mit dem Forschungszentrum Karlsruhe, einst Kernforschungszentrum. Das Leuchtturmprojekt bekam 2009 sein rechtliches Fundament. In jenem Jahr wurde das erste KIT-Gesetz zur Zusammenführung beider Einrichtungen im Landtag verabschiedet.
„Das KIT verfolgt ausschließlich friedliche Zwecke.“ Diesen Passus hätte Theresia Bauer damals gern im Gesetz verankert. Sie stellte mit Johannes Stober (SPD) einen Änderungsantrag. Der Antrag scheiterte an der schwarz-gelben Mehrheit.
Die Opposition gab nicht auf. Sowohl Grüne als auch SPD schrieben die Forschung für friedliche Zwecke in ihr Programm zur Landtagswahl 2011. Die Forderung trug die Handschrift Bauers. Die Grünen warben konkret für eine Zivilklausel. Dieser Friedensparagraf stellt eine Verpflichtung dar, die Kooperation mit Militär und Rüstungsindustrie auszuschließen.
Die Ursprungsidee geht auf das Forschungszentrum Karlsruhe zurück. Dort gibt es seit dem Jahr 1956 eine Zivilklausel im Gesellschaftsvertrag. Karlsruhe war Atomforschungsstandort. Die Klausel sei damals eingeführt worden, um eine atomare Bewaffnung Deutschlands zu unterbinden, sagt KIT-Präsident Eberhard Umbach.
In Karlsruhe findet zwar noch immer Atomforschung statt. Aber: „Heute haben wir nur noch ein wenig Forschung zu nuklearer Sicherheit“, sagt Umbach. Er hält eine Zivilklausel künftig für überflüssig. In die KIT-eigene Satzung hat sie es schon nicht geschafft. Umbach verweist auf eine Ethikkommission, die sich strittiger Fälle annehmen solle. „Was in der Forschung ethisch vertretbar ist, muss man im Detail überlegen und diskutieren.“ Es brauche keine Pauschalverbote.
Wenn der Landtag heute über das zweite Gesetz berät, das die Vereinigung von Uni und Forschungszentrum vorantreibt, bekommt Theresia Bauer die zweite Chance. Als Wissenschaftsministerin mit parlamentarischer Mehrheit im Rücken hat sie die Macht, die Zivilklausel durchzudrücken. So wie sie es einst forderte.
Doch die Gewerkschaften GEW und verdi, Friedensinitiativen und der unabhängige Studierendenausschuss des KIT haben die Ministerin in den zurückliegenden Wochen vergeblich an ihr Wahlprogramm erinnert. Eine Zivilklausel sieht auch das neue Gesetz nicht vor. Lapidar heißt es dazu aus dem Ministerium: „Das Land setzt nicht auf gesetzlich festgelegte Forschungsverbote, sondern auf Transparenz.“
Die Naturwissenschaftler-Initiative „Verantwortung für Frieden und Zukunftsfähigkeit“ wittert den Betrug am Wähler und fordert Landtagsabgeordnete – vor allem aus dem grünen und sozialdemokratischen Lager – auf, eine „Kurskorrektur“ vorzunehmen. Doch es ist unwahrscheinlich, dass diese für den Friedensparagrafen den Aufstand proben.
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