Dahinter steckt unter Umständen eine trickreiche Masche, warnt der Immobilienverband Deutschland (IVD). Darauf reingefallen sind unter anderem Mieter in Berlin, wie der Hausverwalter und Anwalt Ulrich Löhlein erläutert. Kein Einzelfall, sagt er der Frankfurter Rundschau, sondern Tricksereien, die bundesweit um sich greifen.
Zum Beispiel auch in Nordrhein-Westfalen, wie Polizeisprecher Markus Niesczery in Düsseldorf bestätigt. Dort beschäftigen 106 solcher Fälle inzwischen die Staatsanwaltschaft. Bewohner erhielten Post vom Amtsgericht Düsseldorf. Darin wurde ihnen mitgeteilt, dass ihre Immobilie zwangsversteigert wurde und es einen juristischen Titel gegen den bisherigen Vermieter gebe. Die Mieteinnahmen gingen daher an den neuen Eigentümer, die geänderte Kontonummer mit Bitte um Überweisung war angefügt.
Alles Schwindel, wie sich herausstellte. Nach Tatverdächtigen wird laut Staatsanwaltschaft noch gefahndet. Zumindest in Düsseldorf ist laut Niesczery niemand geschädigt worden, da die Mieter misstrauisch wurden. In Berlin weiß Anwalt Löhlein allerdings von einigen Fällen. Trickbetrüger hatten sich dort unter anderem in Neukölln und Pankow eines „echten“ Schreibens einer Hausverwaltung bedient und darin die Änderung der Kontonummer vorgetäuscht. Aufgeflogen ist das Ganze durch vorsichtige Mieter, die sich an die tatsächliche Verwaltung wandten, die daraufhin Strafanzeige erstattete.
Der IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen, der etwa 6000 Mitgliedsunternehmen aus der Immobilienbranche vertritt, warnt nach wie vor zu höchster Wachsamkeit. Die Betrügerbriefe häuften sich insbesondere vor Monatsende, wenn die Mietzahlungen anstehen, sagt IVD-Vizepräsident Michael Schick. Mieter, die Briefe über einen Eigentümerwechsel und neue Bankverbindung erhalten, sollten sich beim Hausverwalter rückversichern. Ist der nicht zu erreichen, sollten Mieter den monatlichen Zins auf das bislang übliche Konto überweisen.
Nachbarn informieren
Vorsicht sei vor allem bei Schreiben ohne persönliche Anrede und fehlende individuelle Adresse geboten. Stutzig sollten Mieter spätestens dann werden, wenn die angegebene Bankverbindung auf ein Auslandskonto verweist, der „neue“ Eigentümer aber nicht im Ausland angesiedelt ist oder als Kontoinhaber eine Privatperson benannt wird.
Wer ein erhaltenes Schreiben als gefälscht entlarvt, sollte auf jeden Fall auch seine Nachbarn informieren, um sie vor möglichem Schaden zu bewahren. Ist das Geld erst einmal an die Falschen überwiesen, ist es meist perdu. Vielfach wird der Betrug erst bemerkt, wenn die erste Mahnung des eigentlichen Vermieters ins Haus flattert, warnt Verbandsvize Schick. Er befürchtet, dass die Miet-Betrugsmasche Nachahmer mit raffinierteren Tricks findet.