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Wulff, VW und Porsche: Verletzte Wulff seine Pflichten als VW-Aufsichtsrat?

Christian Wulff hatte offenbar früh Hinweise auf die Übernahmepläne von Porsche, ohne den VW-Aufsichtsrat oder die Öffentlichkeit zu informieren. Die Schadenersatzklagen von Anlegern gegen Volkswagen und Porsche könnten neuen Auftrieb erhalten durch einen Aktenvermerk für Wulff.

Nun steht Christian Wulff in seiner ehemaligen Rolle als VW-Aufsichtsrat in der Kritik.
Nun steht Christian Wulff in seiner ehemaligen Rolle als VW-Aufsichtsrat in der Kritik.
Foto: dpa
Berlin –  

Ein Aktenvermerk für den damaligen Ministerpräsidenten und VW-Aufsichtsrat, Christian Wulff, könnte Munition für die Klagen von Anlegern gegen Volkswagen und Porsche sein. Wulff habe durch den internen Vermerk vom Februar 2008 offenbar früh Hinweise auf Porsches Übernahmepläne für Volkswagen gehabt, ohne den VW-Aufsichtsrat oder die Öffentlichkeit zu informieren, berichtet das Magazin Spiegel am Sonntag.

Investoren verloren viel Geld

Viele VW-Investoren hatten auf sinkende Kurse gesetzt und Milliarden verloren, als Porsche im Herbst 2008 die Absicht offenbarte, einen VW-Anteil von 75 Prozent anzustreben. Der VW-Kurs stieg zeitweise auf über 1000 Euro. Damalige Investoren verklagen mittlerweile VW und Porsche auf Schadenersatz in Milliardenhöhe. Allein beim Landgericht Braunschweig summieren sich die Schadenersatzforderungen auf über 1,8 Milliarden Euro.

Vor vier Wochen war bekanntgeworden, dass von der Inkassogesellschaft ARFB vertretene Investoren auch Wulff in das Verfahren hineingezogen haben, der inzwischen als Bundespräsident in der Kritik steht. Sie werfen ihm vor, seine Pflichten als VW-Aufsichtsrat verletzt zu haben.

Dem Spiegel-Bericht zufolge schrieb der damalige Chef der Wirtschaftsabteilung der Staatskanzlei in Hannover, Mathias Middelberg, in einem Vermerk vom 12. Februar 2008 an Wulff: „Mittelfristiges Ziel von Porsche ist der Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags“, für den Porsche „in der Regel 75 Prozent, hier gegebenenfalls 80 Prozent“ der VW-Stammaktien benötige. Dies würde „Porsche den unmittelbaren Zugriff auf das untergeordnete Unternehmen VW einräumen“.

Nach Ansicht von Kapitalmarktexperten hätte Wulff nach dem Vermerk den VW-Aufsichtsrat unterrichten müssen, heißt es im „Spiegel“-Bericht. Das Aufsichtsgremium hätte den Vorstand informieren sollen, der über Information für die Öffentlichkeit hätte entscheiden müssen. (rtr)

Datum:  5 | 2 | 2012
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