Frau Pillay, keiner der 30 Artikel der Allgemeinen Menschenrechtserklärung wird weltweit respektiert. Etliche Regierungen fechten ihre universelle Gültigkeit mit dem Argument an, sie seien aus der europäischen Zivilisation entstanden und übergingen kulturelle Unterschiede. Ist das falsch?
Die Universalität der Menschenrechte wird häufiger von Regierenden in Frage gestellt, die in der Pflicht stehen, als von den Gewinnern einer echten Universalität, dem Rest der Menschheit also. Ich denke, dass praktisch alle Menschen die gleichen Grundideen teilen, dass sie eine gemeinsame Vorstellung davon haben, welche Voraussetzungen ein Leben in Würde, ohne Mangel und Furcht braucht. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist in meinen Augen ein Zeichen der Hoffnung, weil sie auf die Verwirklichung aller Rechte aller Menschen abzielt, der bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte. Die Universalität der Menschenrechte hängt nicht von wechselnden historischen, kulturellen, wirtschaftlichen oder geographischen Umständen ab, auf die sich Gegner der Universalität berufen.
Navanethem Pillay, 67, ist seit 1. September UN-Menschenrechtskommissarin. Sie war zuvor sechs Jahre lang Richterin am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag.
In ihrer Heimat Südafrika wehrte Pillay sich jahrzehntelang gegen ihre Diskrimierung als Frau und Nichtweiße. Sie wurde zur Pionierin der Gleichberechtigung. 1967 eröffnete sie als erste nichtweiße Frau in Natal eine Anwaltskanzlei. Als erste Frau und als erster nichtweißer Mensch wurde Pillay nach dem Ende der Apartheid 1995 an den Obersten Gerichtshof Südafrikas berufen, als erste Frau wurde sie Richterin am Internationalen Ruanda-Gerichtshof in Arusha (Tansania). Von 1999 bis 2003 leitete sie das Tribunal.
Aus armen Verhältnissen stammend - ihr Vater, Tamile aus Indien, war Busfahrer - studierte Pillay in Südafrika und promovierte in den USA. Als Anwältin setzte sie 1973 durch, dass Gefangene auf Robben Island - unter ihnen Nelson Mandela - mit Verteidigern sprechen dürfen.
Einige Entwicklungsländer behaupten, individuelle Menschenrechte wie die Ausdrucks-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit seien ein Luxus der Reichen. Bei ihnen habe der Kampf gegen den Hunger Vorrang. Sehen Sie einen Widerspruch zwischen kollektiven und individuellen Rechten?
Die wirtschaftlichen Rechte sind ebenso wichtig wie die bürgerlichen und politischen. Die gegenwärtige Finanzkrise hat schreckliche und möglicherweise dauerhafte Auswirkungen auf die Weltwirtschaft. Es sollte keine Möglichkeit ausgelassen werden, die schlimmsten Folgen zu mildern, denen die Menschen an den Rändern der Weltwirtschaft ausgesetzt sind. Insbesondere den Ärmsten müssen wir helfen. Ich glaube, dass man Menschenrechte, Entwicklung und Sicherheit nicht getrennt sehen kann und darf. Die Menschenrechte können nicht voll verwirklicht werden, wenn eine positive ökonomische Entwicklung ausbleibt, und die Menschenrechte bleiben tote Buchstaben, wenn Sicherheit, Frieden und Gerechtigkeit nicht gewährleistet sind.
Sie waren acht Jahre Richterin am internationalen Ruanda-Tribunal in Arusha und fünf Jahre am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. Haben Sie den Eindruck, dass die Zeit der Straflosigkeit für Völkermord, schwere Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorbei ist?
Ja, man kann sagen, dass die internationale Strafjustiz sich in den letzten 15 Jahren zu einem wichtigen Abschreckungswerkzeug entwickelt hat. Staatsoberhäupter und andere Akteure können sich nicht mehr sicher fühlen, dass sie für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit nie zur Verantwortung gezogen werden. Als Richterin am Ruanda-Tribunal habe ich einen früheren Premierminister ins Gefängnis gebracht. Dieses Tribunal war auch der erste internationale Gerichtshof, der Menschen für Völkermord verurteilt und bestraft hat. Er spielte auch eine Pionierrolle beim Aufbau einer Gerichtsbarkeit, die Vergewaltigungen im Zusammenhang mit Völkermord verfolgt. Ich habe beim Ruanda-Tribunal zugleich gelernt, wohin Diskriminierung, Ungleichheit und Intoleranz führen können. Ich habe erfahren, wie rasch eine Gesellschaft zusammenbrechen kann und was menschliche Wesen einander antun können. Das wird mich ewig verfolgen.
Haben Sie Hoffnung, dass die USA unter Präsident Obama dem Internationalen Strafgerichtshof beitreten werden?
Wir haben in der Tat hohe Erwartungen an eine bessere Zusammenarbeit der USA mit den Menschenrechtsorganen der UN. Wir hoffen, dass die neue US-Administration die Rechtsstaatlichkeit in den Mittelpunkt ihrer Innen- und Außenpolitik stellen wird. Die riesigen Herausforderungen der nächsten Jahre, vom Klimawandel über Rassismusbekämpfung bis hin zu bewaffneten Konflikten, erfordern dringend die Zusammenarbeit der USA mit den anderen Nationen.
Im Menschenrechtsrat der UN fordern die islamischen Staaten ein Verbot der "Verleumdung von Religionen". Wollen sie damit nicht in Wahrheit die Redefreiheit einschränken?
Meinungsfreiheit und Religionsfreiheit sind miteinander verbundene Grundrechte. Religionsfreiheit kann nicht in einem Umfeld existieren, in dem die Ausdrucksfreiheit nicht respektiert wird. Gleichzeitig hat die Freiheit, seine Meinung zu äußern, durchaus ihre Grenzen. Im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte steht: ,Jede Kriegspropaganda soll durch das Gesetz verboten sein.' Dasselbe gilt für Aufrufe zu nationalem, rassischem oder religiösem Hass und zu Gewalt. Kritik an Religionen, sogar vehemente, stellt aber nicht automatisch einen Aufruf zum Hass dar. Andererseits kann es sein, dass Gläubige beleidigende Kritik an ihrer Religion als Bedrohung empfinden und Angst bekommen, sich offen zu ihrem Glauben zu bekennen. Man muss also im Einzelfall genau hinschauen. Wenn wir von Religionsfreiheit sprechen, ist es aber sehr wichtig, nicht nur die Rechte von religiösen Minderheiten, sondern auch jene der Atheisten zu schützen.
Interview: Pierre Simonitsch