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Auschwitz-Prozess: In der Inkubationszeit

Ohne den Bezug auf den Auschwitz-Prozess kamen rebellierende Studenten nicht aus. Auch andere nutzten den Zeitpunkt: Lange vor Walser forderte Franz Josef Strauß ein "Ende des Sühnedeutschtums". Von Matthias Arning

Als die Urteile im Auschwitz-Prozess fielen, herrschte im Bürgerhaus Gallus eisiges Schweigen.
Als die Urteile im Auschwitz-Prozess fielen, herrschte im Bürgerhaus Gallus eisiges Schweigen.
Foto: dpa

Martin Walser hielt die Zeit für reif. An diesem Tag, an dieser exponierten Stelle, bei der Verleihung des Friedenspreises, mitten in der Paulskirche, sollte die Republik von einem ihrer bekanntesten Schriftsteller gesagt bekommen, dass die Zeit reif, die Rede über Auschwitz endlich eine andere werden sollte.

Mehr als drei Jahrzehnte zuvor hatte Franz Josef Strauß, zu diesem Zeitpunkt ein bekannter Politiker der CSU, das, was Walser meinte, treffender auf den Punkt gebracht: "Wir müssen herauskommen aus dem falsch verstandenen Sühnedeutschtum."

Auschwitz-Prozess

Die Strafsache gegen Mulka und andere ging am 19. August 1965 nach fast zwanzigmonatiger Verhandlung vor dem Frankfurter Schwurgericht zu Ende. Die 20 Angeklagten waren Mitglieder der Waffen-SS oder des Lagerpersonals im Vernichtungslager Auschwitz. Sie sollen zwischen 1940 und 1945 "durch selbständige Handlungen teils allein,teils gemeinschaftlich mit anderen, aus Mordlust und sonst aus niederen Beweggründen getötet haben". 300 Zeugen hat das Gericht unter dem Vorsitz des Senatspräsidenten Hans Hofmeyer vernommen, mehr als 20.000 Besucher verfolgten die Verhandlungen im Haus Gallus. Sechs der Angeklagten erhielten lebenslängliche Zuchthausstrafen. zu ihnen gehörte der ehemalige SS-Oberscharführer Wilhelm Boger, 58 Jahre alt, der frühere Schutzhaftlagerführer Franz Hofmann, 59, und der Sanitäter Josef Klehr, 60.

Strauß setzte sein Diktum zielsicher. Die junge Republik erwartete im August 1965 das Urteil im Frankfurter Auschwitz-Prozess, einem monströsen Gerichtsverfahren, das die Blicke der Welt auf die kleine Metropole am Main lenkte: "In der Strafsache gegen Mulka und andere."

Der Auschwitz-Prozess gilt als Zäsur in der Geschichte der Bundesrepublik. Spätestens mit dieser strafrechtlichen Aufarbeitung von Vergangenheit setzt die Inkubationszeit von 1968 ein: Ohne den steten Bezugspunkt auf diese Signatur des Jahrhundertverbrechens sollte der Aufruhr der Studenten nicht auskommen.

Die Historiker des Münchner Instituts für Zeitgeschichte, die in dem Verfahren als Sachverständige auftraten, formulierten, worum es eigentlich ging: Dass "wir in Deutschland für die geistige Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus und seiner Zeit keiner Emotionen und keiner moralischen Erweckungsbewegung bedürfen, sondern nüchterner Arbeit mit Verstand und Vernunft."

Zur radikalen Entzauberung des Nachkriegsdeutschlands hatte vor allen der Gutachter Hans Buchheim beigetragen. Er untersuchte das Problem des immer wieder proklamierten Befehlsnotstands, hinter den jede individuelle Schuld wegzutreten schien. Danach gab es in der publizierten Öffentlichkeit keinen Zweifel mehr: "Kein Befehlsnotstand für KZ-Bewacher" hießen zeitgenössische Schlagzeilen.

Öffentliche Ermittlungen

20 000 Zuschauer besuchten den über 182 Verhandlungstage laufenden Prozess im Haus Gallus. 23 Mitglieder der Waffen-SS und des Lagerpersonals standen vom Dezember 1963 an vor Gericht. Angeklagt, zwischen 1940 und 1945 in Auschwitz "durch selbständige Handlungen teils allein, teils gemeinschaftlich mit anderen, aus Mordlust und sonst aus niederen Beweggründen, heimtückisch und grausam sowie teilweise mit gemeingefährlichen Mitteln Menschen getötet zu haben".

Ein Verfahren, das auf Drängen des Hessischen Generalstaatsanwalts Fritz Bauer zu Stande gekommen ist. Als Senatspräsident Hans Hofmeyer am 19. August 1965 das Urteil begründet, betont er nachdrücklich, es habe sich nicht um einen Schauprozess gehandelt: "Allein die Erforschung der Wahrheit war unsere Aufgabe, nicht die Bewältigung der politischen Vergangenheit." Die Ermittlungen liefen auch danach weiter - in dem Theaterstück "Die Ermittlung" von Peter Weiss. Wieder sah Frankfurt ein Werk des Dichters der 68er, ein dokumentarisches Theater, das für sich selbst Authentizität in Anspruch nahm, so sein wollte, wie es wirklich gewesen ist. Und ging mit Weiss' "Viet Nam Diskurs", 1968 erstmals im Schauspiel zu sehen, genauso weiter.

Fritz Bauer aber markierte die Grenzen - des Prozesses wie des Theaterstückes. "Die Ermittlung", merkte er während einer Diskussion mit Weiss an, sei eine gute protokollarische Wiedergabe des Frankfurter Prozesses, gebe im Grunde aber nur ebendiesen Prozess wieder: Der Auschwitz-Prozess allerdings sei nicht zu verwechseln mit Auschwitz. Weiss selbst, der sich als Dichter des Aufbruchs verstand, widersprach dem nicht. Ausdrücklich hatte er in seiner Anmerkung zu "Die Ermittlung" festgeschrieben, dass "dieses Konzentrat nichts anderes enthalten soll als Fakten, wie sie bei der Gerichtsverhandlung zur Sprache kamen". Er bestand darauf, dass "die persönlichen Erlebnisse und Konfrontationen einer Anonymität weichen müssen". Dabei hatte sich das Gericht ausdrücklich bemüht, konkrete Taten konkreten Tätern zuzuordnen.

Autor:  MATTHIAS ARNING
Datum:  30 | 4 | 2008
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