Der Frankfurter Auschwitz-Prozess ist einmalig in der deutschen Justizgeschichte. Die anderthalb Jahre dauernde Hauptverhandlung gegen Mörder und Mordgehilfen setzte in den 60er Jahren nicht nur neue Maßstäbe im Bereich des Rechts, sondern veränderte auch das öffentliche Bewusstsein der Bundesrepublik Deutschland nachhaltig.
Der Prozess begann in jener Ära, die vom Ruf nach Vergessen, nach dem "Schlussstrich" unter die Nazi-Zeit geprägt wurde. Diese trügerische Ruhe wurde Ende der 50er Jahre zunächst vom Ulmer Einsatzgruppen-Prozess und der Gründung der Ludwigsburger Zentralstelle für die Verfolgung von NS-Verbrechen erschüttert.
Etwa um die gleiche Zeit setzte ein ehemaliger Häftling mit einer Anzeige das Auschwitz-Verfahren in Gang. Der hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer, selbst Verfolgter des NS-Regimes, zog den Fall an sich und beantragte beim Bundesgerichtshof erfolgreich die Zuständigkeit für den Auschwitz-Komplex.
Fritz Bauer war die treibende Kraft
Fritz Bauer wurde die treibende Kraft dieses Verfahrens. Mit den Ermittlungen betraute er junge, unbelastete Staatsanwälte. Was der Generalstaatsanwalt plante, beschrieb Irmtrud Wojak vom Frankfurter Fritz Bauer Institut im Katalog zur Ausstellung über den Auschwitz-Prozess, die 2004 stattfand: Er wollte, "dass die Vergegenwärtigung des Grauens nicht auf den Gerichtssaal beschränkt bleiben, sondern möglichst viele Menschen erreichen und ungleich stärker als die früheren NS-Prozesses nach 'draußen' wirken sollte, was heißt: für die Gegenwart wie auch die Zukunft ein Exempel zu statuieren."
Mit seinem Vorhaben eines umfassenden Verfahrens stieß Bauer freilich innerhalb der Justiz auf erheblichen Widerstand. Heinz Düx, seinerzeit als Untersuchungsrichter am Frankfurter Landgericht für Auschwitz zuständig, erinnerte sich noch im Jahr 2004 im Mitteilungsblatt ("Newsletter") des Bauer Instituts an vielfältige Versuche der Verfahrensbehinderung: "Es wurden zum Beispiel aus der Justiz inoffizielle Anregungen an mich herangetragen, für eine Reihe von Angeschuldigten die Zuständigkeit des Landgerichts Frankfurt zu verneinen.
Offenkundig war es das Ziel solcher Anregungen, durch Verfahrenszersplitterung eine strukturelle Gesamtschau deutscher Verbrechen in den Vernichtungslagern des Ostens zu verhindern, nachdem das fast 20 Jahre nach 1945 bis Anfang der sechziger Jahre den Tätern und deren zahlreichen Sympathisanten gelungen war." Nicht zuletzt dank der inzwischen aufmerksam gewordenen internationalen Öffentlichkeit ließ sich der Gang der Dinge im Sinne Fritz Bauers allerdings nicht mehr aufhalten.
Am 20. Dezember 1963 begann die Hauptverhandlung in der "Strafsache gegen Mulka und andere" mit dem Aktenzeichen 4 Ks 2/63. Auf der Anklagebank im Saal der Frankfurter Stadtverordneten - im Justizgebäude gab es keinen ausreichend großen Raum - saßen 22 Männer, verteidigt von einem Großaufgebot an Rechtsanwälten. Den Namen in der Bezeichnung der Strafsache lieferte Robert Mulka, ehemaliger Adjutant des Lagerkommandanten Rudolf Höß.
211 Überlebende bezeugten das Grauen
Das Gericht hörte 357 Zeugen. Unter ihnen waren 211 Überlebende von Auschwitz, die meisten polnischer Herkunft. Von erheblicher Bedeutung waren auch Gutachten, die von Sachverständigen des Münchener Instituts für Zeitgeschichte erstattet wurden und die historische Grundlage des Verfahrens bildeten.
Eine zunehmend entsetztere Öffentlichkeit erlebte während des Mammutprozesses immer neue Enthüllungen über die Verbrechen im Lager Auschwitz, in dem viele Hunderttausende Menschen geschunden und gequält und schätzungsweise 1,1 bis 1,5 Millionen Opfer ermordet wurden. Im Laufe der Zeit hörten rund 20.000 Menschen als Zuschauer im Gerichtssaal die Zeugenaussagen - und sahen Angeklagte ohne Spur von Reue. Im August 1965 verkündete das inzwischen ins neugebaute Bürgerhaus Gallus umgezogene Schwurgericht das Urteil.
Von den verbliebenen 20 Angeklagten - einer starb während der Verhandlung, ein anderer war verhandlungsunfähig - wurden 17 verurteilt und drei freigesprochen. Sechs erhielten eine lebenslange Strafe. Die übrigen Verurteilten kamen mit Freiheitsstrafen zwischen 14 Jahren - wie Mulka - und dreieinhalb Jahren davon.
Der souveräne Gerichtsvorsitzende Hans Hofmeyer betonte zwar in der Urteilsbegründung: "Es war für die Entscheidung des Schwurgerichts nur die Schuld der Angeklagten maßgeblich. Das Schwurgericht war nicht berufen, die Vergangenheit zu bewältigen..."
Doch im Katalog der Auschwitz-Ausstellung wird eine andere Dimension geschildert: "Aus der Fülle von Zeugenaussagen über die arbeitsteilig organisierte Vernichtungsmaschinerie ergab sich das erschreckende Gesamtbild, wurde Auschwitz zu einer 'historischen Größe'." Seitdem steht der Name dieses Vernichtungslagers unverrückbar als Symbol für den Holocaust.