Fast vier Jahrzehnte sind vergangen, seit 1963 in Frankfurt am Main der erste "Auschwitz-Prozess" eröffnet wurde, auf die Initiative des hessischen Generalstaatsanwalts Fritz Bauer, der beim Bundesgerichtshof die Zuständigkeit des Landgerichts Frankfurt für alle in Auschwitz begangenen Straftaten beantragt hatte. Fritz Bauer war 1961 auch eines der Gründungsmitglieder der Humanistischen Union. Diese Verbindungslinie war der Anlass für eine Tagung der Humanistischen Union über die NS-Prozesse, der kürzlich in Mülheim an der Ruhr stattfand.
Waren die sechziger Jahre insgesamt der Beginn eines politischen Aufbruchs, verbunden mit der Selbstaufklärung der bundesdeutschen Gesellschaft über die NS-Verbrechen? Bernd Faulenbach (Bochum) beschrieb diese Zeit als "Achsenjahre", in denen tiefgreifende Veränderungen der politischen Rahmenbedingungen einher gingen mit einer "Fundamentalpolitisierung". Die "Spiegel-Affäre" und die Auseinandersetzungen um die sogenannte "Notstandsverfassung" sind bekannte Stichworte. Auch im Blick auf die NS-Zeit vollzogen sich mehrere Umorientierungen, wie Faulenbach darlegte: Nun stieß nicht nur Adenauers weitgehende Ausblendung der NS-Vergangenheit zunehmend auf Widerstand, auch die Totalitarismusthese, in den fünfziger Jahren noch völlig dominierend, kam jetzt stärker in die Kritik, und die Vorstellung einer monolithisch-totalitären Struktur des NS-Regimes zerbrach.
Mit den neuen Deutungsansätzen, den Thesen von der Polykratie und vom Institutionendarwinismus, wurde die Polarität heroischer Widerstand einerseits, Verbrechen aufgelöst und der Blick auf die Durchschnittlichkeit der Täter eröffnet.
Diese Wandlungen haben, so Faulenbach, die Strafverfahren gegen NS-Täter geprägt. Schon im Ulmer-Einsatzgruppenprozess - ab 1958 - ist die Verstrickung größerer Bevölkerungsteile evident geworden. Vor allem aber der Eichmann-Prozess in Israel und der große "Auschwitz-Prozess" in Frankfurt am Main setzten der vebreiteten Vorstellung eines von den Nazis nur besetzten Deutschland endgültig ein Ende. Doch auch in diesem "Jahrzehnt der Prozesse" wurde der Genozid an den Juden selbst kaum zum Thema, im Vordergrund standen vielmehr dessen Ursachen.
Wie kam es aber dann dazu, dass seit Anfang der sechziger Jahre eine Gruppe von Juristen die strafrechtliche Verfolgung von NS-Tätern mit zuvor ungekannter Energie aufnahm? Marc v. Miquel (Bochum) verwies auf die "asynchrone Symmetrie" West- und Ostdeutschlands. In diesem Sinne wurde die 1957 begonnene "Blutrichterkampagne" der DDR zum Katalysator. Zwar zielte diese justizpolitische Offensive der DDR - wie Dieter Gosewinkel (Berlin) zufolge auch neuere Quellenfunde belegen - auf die Destabilisierung der Bundesrepublik und sollte zugleich von inneren Problemen der DDR ablenken. Dennoch ließen sich die bisherigen Versäumnisse der westlichen Justiz nun weniger gut verschweigen. Hinzu kam, dass die 1958 in Ludwigsburg gegründete Zentralstelle einen institutionellen Rückhalt zur Vorbereitung der Verfahren gegen NS-Täter bot.
Mit dem ersten Auschwitz-Prozess wurden dann, legte v. Miquel dar, die Massenmorde an Juden erstmals in einer breiteren Öffentlichkeit zum Thema. Doch das damals in den Medien präsentierte Bild der Täter führte zu deren Verzeichnung als sadistische Mörder, so dass sich der Einzelne entlastet fühlen konnte. Die klare Grenzziehung zwischen Tätern und "Unbeteiligten" blieb auf diese Weise möglich. Und selbst die Personalisierung der Täter, welche die Prozesse bewirkt hatten, wurde teilweise wieder unterlaufen: Je mehr systemorientierte "-ismen" die Studentenbewegung zu Tage förderte, je mehr die Geschichtswissenschaft strukturalistische Ansätze hervorhob, umso weniger kam es, v. Miquel zufolge, auf Handlungen und Schuld des Einzelnen an. Erst recht blieb das konkrete Schicksal der Opfer vor den letzten Stufen der Verfolgung noch weitgehend außerhalb des Wahrnehmungshorizonts.
Am Beispiel des damaligen "Kronjuristen" der SPD, Adolf Arndt, bestätigte Dieter Gosewinkel (Berlin) diese Befunde, insbesondere in Bezug auf Einflüsse aus der DDR. Die spektakuläre, 1959 eröffnete Karlsruher Ausstellung über "Ungesühnte Nazijustiz" war von der Öffentlichkeit zunächst vor allem deshalb abgelehnt worden, weil sie als Teil einer DDR-Kampagne gedeutet wurde. Doch nachdem der damalige Generalbundesanwalt die ausgestellten Dokumente Vorwurf der Fälschung entlastet hatte, entfaltete sie breite Wirksamkeit. Ein Umschwung, der sich auch in den Ansichten Arndts spiegelte: Noch 1960 hatte er die starke personelle Kontinuität zwischen Nazi- und bundesdeutscher Justiz für tragbar gehalten. Anfang 1961 rückte er dann von dieser "stillen Lösung" ab und forderte, dass an Unrechtsurteilen beteiligte Richter aus dem Dienst ausscheiden müssten.
Ähnlich war auch seine Position gegenüber der Verjährung von NS-Unrecht: 1960 noch ein Gegner der verlängerten Verjährung, sprach sich der sozialdemokratische Abgeordnete in einer berühmten Bundestagsrede 1965 klar dagegen aus.
Auch im Hinblick auf den Umfang der Beteiligung von Richtern an verbrecherischen Urteilen urteilte Arndt zeittypisch. In seiner Vorstellung konnten letztlich nur einzelne Richter zu Tätern geworden sein. Die auch wissenschaftlich erst später analysierte kollektive "unbegrenzte Auslegung" der Gesetzestexte in der NS-Zeit (Bernd Rüthers) war jenseits von Arndts Vorstellungskraft, weil für ihn die Richter als Angehörige eines Standes mit hohem Ethos nur ausnahmsweise zu Tätern in der Robe werden konnten. Geprägt vom Standesdenken der Weimarer Republik und bemüht um die Wahrung der Staatsräson, war Arndt also, wie Gosewinkel resümierte, eine "Zwischenfigur".
Am Ende der sechziger Jahre war das "Jahrzehnt der Prozesse" (Bernd Faulenbach) dann tatsächlich vorbei, als es einer Gruppe von Juristen um den Strafrechtskommentator und Ministerialdirigenten im Justizministerium, Eduard Dreher, gelang, die Verjährung für eine Vielzahl von NS-Taten durch eine versteckte Gesetzesänderung eintreten zu lassen.
Dass letztlich nur eine kleine Minderheit der NS-Täter strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wurde, ist heute allgemein bekannt. Bernhard Brunner (Freiburg) konnte dies an einer kleineren Tätergruppe durch kollektivbiographische Untersuchungen eindrucksvoll illustrieren. Von 119 Männern, die führend an den Judendeportationen und Geiselerschießungen im besetzten Frankreich beteiligt waren, sind nur drei in der Bundesrepublik strafrechtlich verurteilt worden.
Und erst in den siebziger Jahren begann eine stärkere strafrechtliche Verfolgung dieser Tätergruppe, begann sich die allgemeine "Solidarität mit den Hauptschuldigen" (Norbert Frei) zu verflüchtigen.
Der Ärger über den "Freispruch für die Nazi-Justiz" (Jörg Friedrich) und die Nachkriegskarrieren der "furchtbaren Juristen" (Ingo Müller) sollte jedoch nicht den Blick für die NS-Prozesse der sechziger Jahre verstellen, Beitrag gegen das Vergessen, Verschweigen und Verdrängen und ihren Einfluss auf die politische Kultur dieser Zeit unterschlagen.
Über den Gegenstand der Tagung hinaus ging schließlich die Frage, inwieweit nicht auch schon in den fünfziger Jahren eine justizielle Aufarbeitung der NS-Zeit begonnen hatte. So wäre beispielsweise an die Vorgeschichte des bekannten "Lüth-Urteils" des Bundesverfassungsgerichts zu denken, in dem 1958 der Boykottaufruf von Erich Lüth gegen neuere Filme des NS-Regisseurs Veit Harlan unter Hinweis auf die überragende Bedeutung der Meinungsfreiheit gerechtfertigt wurde.
Vorangegangen waren drei spektakuläre Strafgerichtsverfahren gegen Harlan, der in der NS-Zeit Regisseur unter anderem des antisemitischen Propagandafilms "Jud Süß" gewesen war, Anfang der fünfziger Jahre aber freigesprochen wurde. Gegen die Aufführungen von Harlans neueren Filme entstand, wie Wolfgang Kraushaar gezeigt hat, eine intensive und auch erfolgreiche Protestbewegung, die während der gesamten fünfziger Jahre in fast allen Universitätsstädten aktiv war. Die justizielle Beschäftigung mit NS-Unrecht und ihr Beitrag zur politischen Kultur der fünfziger Jahre wäre also ein weiteres, gewiss nicht unergiebiges Tagungsthema.