Die Demarkationslinien zwischen den von den alliierten besetzten Zonen wurden nach dem Zweiten Weltkrieg festgelegt und bestanden auch nach der Gründung der beiden deutschen Staaten fort. Aus Sicht der BRD war die Demarkationslinie zur DDR keine Staatsgrenze. Die DDR wurde von der Bundesrepublik durch den Grundlagenvertrag von 1972 nur staatsrechtlich anerkannt, aber nicht völkerrechtlich. Deswegen war sie aus Sicht der Bundesrepublik kein Ausland.
"Nach dem Passkontrollrecht der BRD hätte jeder Bundesbürger einfach die Demarkationslinie zur DDR übertreten können", sagt Arno Gleisberg, der von 1960-1988 beim Bundesgrenzschutz in Duderstad (Niedersachsen) arbeitete. Die DDR bezeichnete die Demarkationslinie hingegen als "Staatsgrenze der DDR zur Bundesrepublik Deutschland", seit 1957 auch als "Staatsgrenze West". Jeder Einreisende hatte ein Visum zu beantragen. Jeder Ausreisende brauchte eine Ausreiseerlaubnis. (ddp)